Rechtliche Grundlagen der elektronischen Steuerprüfung
Übersicht
Gestze und BMF-Schreiben
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Das 37-seitige BMF-Schreiben löst die GoBS, die GDPdU sowie die "Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung" ab und gilt für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) - Inzwischen abgelöst durch die GoBD!
Das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen und die daraus resultierende Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben "Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)" präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002.
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ)
Analog zu den GDPdU, die für die Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung gelten, gelten die GDPdUZ für die Außenprüfungen durch die Zollverwaltung.
Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz - StSenkG) vom 23. Oktober 2000
Bereits im Jahr 2000 wurden im Rahmen der Steuerreform - kaum groß beachtet - entscheidende Paragrafen der Abgabenordnung (§§ 146, 147) in Richtung des elektronischen Datenzugriffs geändert.
Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) - Inzwischen abgelöst durch die GoBD!
Die GDPdU berufen sich immer wieder auf das BMF-Schreiben "Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" von 1995. Dort finden sich Vorschriften u.a. zur Datensicherheit, Dokumentation, Prüfbarkeit und Datenwiedergabe. Viele Probleme, vor die sich Unternehmen durch die GDPdU gestellt sehen, resultieren daraus, dass sie die GoBS noch nicht erfüllen.
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)
Der Grund für die Gültigkeit der GDPdU ab 1. Januar 2002 ist im Umsatzsteuergesetzt 1999 zu finden. Dort werden ab 1. Januar 2002 auch elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes zum Vorsteuerabzug zugelassen. Für diese Rechnungen muss selbstverständlich geregelt sein, wie sie aufzubewahren sind.
Abgabenordnung (AO 1977)
Anwendungserlass zur Abgabenordnung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Betriebsprüfung - Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000)
Hinweise auf die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BpO 2000)
GoBD-Auslegung
Von Thorsten Brand
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD
Experten erläutern die GoBD
Von Stefan Groß
Von Stefan Groß, Bernhard Lindgens
Diskussion
Überblicke über einzelne Rechtsthemen
Herausgegeber: VOI
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz mit weitreichenden Folgen für Vielverdiener
Von Peter tom Suden
Von Thorsten Brand
Arbeitszeitkontenführung und arbeitgeberseitige Dokumentationsverpflichtungen und Aufzeichnungsfristen im Personal- und Abrechnungsbereich
Regelungsvorhaben
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Seit dem ersten Referentenentwurf dieses Gesetztes (ganz unten) wurde darüber viel diskutiert. Hier alle Beiträge dazu (neueste oben):
Von Stefan Spitz und Stefan Groß
Presseinformation der EU vom 27.06.2012