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Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24.11.2023 - 3 K 1887/22 H(L) -

07.03.2024

Das Finanzgericht Düsseldorf beschloss: Ein elektronisches Fahrtenbuch, bei dem nachträgliche Änderungen an bereits eingetragenen Daten nicht aus dem Fahrtenbuch selbst ersichtlich sind, kann nicht zur Anerkennung als ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs führen. Ein Fahrtenbuch wird nicht zeitnah geführt, wenn die Eintragungen nur erst mehrere Tage oder Wochen nach Abschluss der betreffenden Fahrten vorgenommen werden.

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Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs

28.03.2024

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