02.10.2024
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GoBD aktualisiertBMF-Schreiben vom 11. März 2024 - IV D 2 - S 0316/21/10001 :002 -25.03.2024 Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wurden aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen angepasst.Wesentliche Änderungen gegenüber der Fassung von 2019Da die Datenüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme
Wesentliche Änderungen gegenüber der Fassung von 2014Mit der Aktualisierung wird insbesondere das mobile Scannen von Belegen zulässig, das einen weitergehenden Verzicht auf Papierbelege ermöglicht. Auch wird klargestellt, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Aufbewahrung von Inhouse-Formaten ausreicht, sodass nicht mehr weiterverarbeitete Formate nicht mehr aufbewahrungspflichtig sind. Nach einem Systemwechsel kann der Datenzugriff der Finanzverwaltung nach Ablauf des 6. Kalenderjahres auf die Datenträgerüberlassung beschränkt werden. Gegenüber der Vorgängerfassung finden sich in den aktualisierten GoBD folgende Änderungen:
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