02.10.2024
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Der Referentenentwurf "eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" hat es mal wieder in sichVon Ulrich Kampffmeyer19.03.2016 Dr. Ulrich Kampffmeyer Aus dem Bundesministerium der Finanzen gibt es wieder einen schönen Referentenentwurf, der zu einer Änderung von KassenG und AO führen soll. Und auch das BSI soll wieder mitmachen und zertifizieren. Der Referentenentwurf "eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" vom 18.3.2016 hat es mal wieder in sich.Gleich zu Anfang liest man Folgendes: " ... Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können." Es geht also darum, den möglichen Betrug bei Kassensystemen einzugrenzen, nachdem es erst kürzlich obligatorisch geworden war, auch die "elektronischen Kassenzetell" jeder einzlenen Kasse aufzubewahren und für die Steuerprüfung bereitzuhalten. Drei Maßnahmen sind im Referentenentwurf vorgesehen: (1) Technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem Bei (1) wird es dann interessant - sollen hier wieder "WORM"-Speicher in jede Kasse eingebaut werden. Oder sind die Speichersysteme für die Aufberwahrung gemeint, wo die Datena us den Kassen später landen? Dies alles wird sich klären, wenn das BSI Bundesamt für Sicherheit ind er Informationstechnik beginnt zu prüfen und zu zertifizieren. Nach dem Referentenentwurf wird es dann praktisch auch ein Zertifikat für GoBD-nahe Hardware, ein Nebensystem im Sinne der GoBD, dann geben. Bracuhen wir das? Was ist mit all den alten Kassen? Rückt da denn das BSI zu Vor-Ort-Prüfungen aus? Oder sind dann Kassen ohne BSI-Zertifikat gleich dem Außenprüfer suspekt? Und kommt dann mal für jede nicht zertifizierte Kasse die Sanktionierung zum Tragen? Und was machen die anderen europäischen Kassensystemhersteller - lassen die sich in Deutschland gängeln? Von den drei in Abschnitt C. aufgeführten Alternativen (1. Beibehaltung des Status Quo, 2. INSIKA-Konzept mit integrierter Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme, 3. Zertifizierungsverfahren) der Vorschlag für die Umsetzung im Gesetz: "Nach Abwägung der zu erwartenden Folgen und Risiken der Regelungsalternativen wird die Alternative 3 mit diesem Entwurf rechtsförmlich umgesetzt." Also kommt die Zertifizierung von Kassensystemen und Kassensystemsoftware (auch andere Systeme denkbar?) durch das BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Damit dürfte sich dann auch das Thema Zertifizierung von Software nach den GoBD durchsetzen. Interessant wird es beim Abschnitt E.2: "E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Umstellungskosten 1/2 Milliarde plus 100 Millionen jedes Jahr ... und bis wann muss umgestellt sein? Und dann gibt es ja noch E3: "Im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik entsteht ein Personalmehrbedarf von zwei Stellen im höheren Dienst und Sachkosten i. H. v. 500 000 Euro jährlich." Ich wusste gar nicht, dass die so gut bezahlt sind. Aber nur 2 Leute? Wer prüft denn vor Ort? Guckt jetzt der Außenprüfer erstmal nach dem Zertifikat der Kasse (und dann nach dem Zertifikat der Software)? Quelle: http://bit.ly/BMF_KassenG © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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