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Experten erläutern die GoBD

Was bedeutet „Konvertierung – von der Bilddatei zum PDF-Format“?

Von Stefan Groß, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller, Thorsten Brand, Stefan Heinrichshofen

30.01.2018

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Bernhard Lindgens

Bernhard Lindgens
Bernhard Lindgens war von 1987 bis 2002 im Bundesministerium der Finanzen für den EDV-Einsatz in der Steuerfahndung zuständig. Seit 2002 ist er im Bundeszentralamt für Steuern im Bereich Betrugsbekämpfung tätig.

Bernhard Zöller

Bernhard Zöller
Bernhard Zöller ist Geschäftsführer der Zöller & Partner GmbH in Sulzbach/Ts., einer unabhängigen Management- und Technologieberatung, fokussiert auf die Themen Enterprise Content Management, ERP- und SAP-Content Management, Archivierung, Elektronisches Dokumenten-Management/DMS, Collaboration und Process Management.

Thorsten Brand

Thorsten Brand
Thorsten Brand ist als Senior-Berater bei der Zöller & Partner GmbH im Bereich elektronische Archivierung und Dokumenten-Management tätig. Seine Spezialgebiete sind organisatorische Einführungsbegleitung, rechtliche Fragen sowie Verfahrensdokumentationen.

Stefan Heinrichshofen

Stefan Heinrichshofen
Stefan Heinrichshofen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München.

Der 7. Artikel aus der Reihe „GoBD-Expertenerläuterungen" widmet sich dem Thema „Konvertierung - von der Bilddatei zum PDF-Format". Die GoBD-Experten erläutern die Frage, ob sogenannte Formatkonvertierungen für empfangene oder intern ursprünglich in einem anderen Format erzeugte Unterlagen zulässig sind und welche GoBD-Anforderungen dabei zu berücksichtigen sind.

Mit dem Schreiben vom 14. November 2014, den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)", hat das BMF dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung an IT-gestützte Prozesse zu stellen sind.

Eine grundsätzliche Frage, welche die Unternehmen beschäftigt, ist die Zulässigkeit von sogenannten Formatkonvertierungen für empfangene oder intern ursprünglich in einem anderen Format erzeugte Unterlagen sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen. Ergänzend zu den Ausführungen der Ausgabe 2 der Reihe
„Experten erläutern die GoBD" gehen in diesem Artikel die GoBD-Experten auf die Besonderheiten einer Konvertierung von Bilddateien wie TIFF oder JPEG in das PDF-Fomat ein.

in diesem Fach-Artikel wird dargestellt, dass eine doppelte Aufbewahrung nach Auffassung der GoBD-Experten immer dann entbehrlich ist, wenn mit dieser Art von Formatumwandlung gerade keine bildliche oder inhaltliche Änderung einhergeht und damit insbesondere die maschinelle Auswertbarkeit nicht eingeschränkt wird.

Serie "Experten erläutern die GoBD"

1. Was bedeutet „Zeitgerechtheit“?

2. Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform?

3. Was bedeutet „Konvertierung“?

4. Was bedeutet „Unveränderbarkeit“?

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Experten erläutern die GoBD: Was bedeutet „Konvertierung – von der Bilddatei zum PDF-Format“?

02.10.2024

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