08.01.2025
|
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)BMF- Schreiben vom 16.07.01- IV D 2 -S 0316 - 0136/01 -Das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen und die daraus resultierende Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002. BMF- Schreiben vom 16.07.01- IV D 2 -S 0316 - 0136/01 -
© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialMehr Freude als Frust mit der Digitalisierung im Jahr 2025? Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturAus der FinanzverwaltungAufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen RechnungshofBekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken RechtsprechungDigitalisierungLeitfaden Digitalisierungsroadmap Aus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht PaketGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFPartner-PortalVeranstalter |
08.01.2025