31.03.2026
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Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen für den Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung (GDPdUZ)BMF-Erlass vom 28.11.2007- III A 3 -S 0316 - S 1445/06/0029 -Analog zu den GDPdU, die für die Außenprüfungen durch die Finanzverwaltung gelten, gelten die GDPdUZ für die Außenprüfungen durch die Zollverwaltung. Diese finden auf der Grundlage der Abgabenordnung, des Außenwirtschaftsgesetzes, der VO(EWG) Nr. 2913/92, der Präferenzregelungen und der VO (EWG) Nr 4045/89 statt.
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