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Was bedeutet „Unveränderbarkeit“?

Experten erläutern die GoBD

Was bedeutet „Unveränderbarkeit“?

Von Stefan Groß, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller, Thorsten Brand, Stefan Heinrichshofen

20.02.2016

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Bernhard Lindgens

Bernhard Lindgens
Bernhard Lindgens war von 1987 bis 2002 im Bundesministerium der Finanzen für den EDV-Einsatz in der Steuerfahndung zuständig. Seit 2002 ist er im Bundeszentralamt für Steuern im Bereich Betrugsbekämpfung tätig.

Bernhard Zöller

Bernhard Zöller
Bernhard Zöller ist Geschäftsführer der Zöller & Partner GmbH in Sulzbach/Ts., einer unabhängigen Management- und Technologieberatung, fokussiert auf die Themen Enterprise Content Management, ERP- und SAP-Content Management, Archivierung, Elektronisches Dokumenten-Management/DMS, Collaboration und Process Management.

Thorsten Brand

Thorsten Brand
Thorsten Brand ist als Senior-Berater bei der Zöller & Partner GmbH im Bereich elektronische Archivierung und Dokumenten-Management tätig. Seine Spezialgebiete sind organisatorische Einführungsbegleitung, rechtliche Fragen sowie Verfahrensdokumentationen.

Stefan Heinrichshofen

Stefan Heinrichshofen
Stefan Heinrichshofen ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater bei Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München.

Die Umsetzung der in den GoBD beschriebenen Anforderungen an die Unveränderbarkeit ist stets in Abhängigkeit von den individuellen Rahmenbedingungen sowie der Umsetzung im Unternehmen zu beurteilen. Dabei gilt zunächst, dass es nicht die EINE Lösung zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit gibt. Über einen reinen Hard- und Softwareschutz hinaus bedarf es insbesondere entsprechender organisatorischer Regelungen zur Sicherstellung der Prozess-Sicherheit, welche letztlich in Arbeitsanweisungen und einer Verfahrensdokumentation niedergelegt sind.

Serie "Experten erläutern die GoBD"

1. Was bedeutet „Zeitgerechtheit“?

2. Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform?

3. Was bedeutet „Konvertierung“?

4. Was bedeutet „Unveränderbarkeit“?

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02.10.2024

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