28.03.2024
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Von der Datenträgerüberlassung zur DatenüberlassungEditorial des Email-Newsletters 03-2024 vom 28.03.202428.03.2024 Gerhard Schmidt Seit über zwanzig Jahren kennen wir die Datenträgerüberlassung, den Z3-Zugriff der Finanzverwaltung auf die steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens bei einer Außenprüfung. Nach der jüngsten Aktualisierung der GoBD müssen wir uns hier begrifflich etwas umgewöhnen. Einmal wurde aus der Finanzverwaltung die Finanzbehörde. Und bei der Überlassung wurden aus dem Datenträger schlicht Daten. Wer hat heute noch einen CD-Brenner im PC, mit dem er einen Datenträger bespielen könnte? Im Kern geht es ja darum, dem Prüfer einen Satz strukturierter Daten zur Verfügung zu stellen. Und das kann im Cloudzeitalter auch eine Datenaustauschplattform sein. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
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