07.03.2025
|
Von der Datenträgerüberlassung zur DatenüberlassungEditorial des Email-Newsletters 03-2024 vom 28.03.202428.03.2024 ![]() Gerhard Schmidt Seit über zwanzig Jahren kennen wir die Datenträgerüberlassung, den Z3-Zugriff der Finanzverwaltung auf die steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens bei einer Außenprüfung. Nach der jüngsten Aktualisierung der GoBD müssen wir uns hier begrifflich etwas umgewöhnen. Einmal wurde aus der Finanzverwaltung die Finanzbehörde. Und bei der Überlassung wurden aus dem Datenträger schlicht Daten. Wer hat heute noch einen CD-Brenner im PC, mit dem er einen Datenträger bespielen könnte? Im Kern geht es ja darum, dem Prüfer einen Satz strukturierter Daten zur Verfügung zu stellen. Und das kann im Cloudzeitalter auch eine Datenaustauschplattform sein. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBürokratieaufbau bei der Steuercloud Aus dem BMFAus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) Veranstaltungen20 Jahre Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse UnterhaltungSchwarzgeld - Steuerfahnder Josi Bachler ermittelt (Gerhard Levy) Geschenkidee"Nur der Kaffee sollte Schwarz sein - Ihre Steuerfahndung" RechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.03.2025