23.12.2024
|
Experten erläutern die GoBDWas bedeutet „Konvertierung“?Von Stefan Groß, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller, Thorsten Brand, Stefan Heinrichshofen02.09.2015 Stefan Groß Bernhard Lindgens Bernhard Zöller Thorsten Brand Stefan Heinrichshofen Eine grundsätzliche Frage, die die GoBD aufwerfen, ist die Zulässigkeit von sog. Formatkonvertierungen für empfangene oder intern ursprünglich in einem anderen Format erzeugte Unterlagen sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen. Soweit eine Umwandlung (Konvertierung) empfangener aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ein anderes, intern verwendetes Format (sog. Inhouse-Format) erfolgt, sind nach den GoBD stets beide Versionen aufzubewahren, derselben Aufzeichnung zuzuordnen und mit demselben Index zu verwalten. Die konvertierte Version ist als solche zu kennzeichnen. Doch was bedeuten diese Vorgaben konkret?
Serie "Experten erläutern die GoBD"1. Was bedeutet „Zeitgerechtheit“? 2. Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform? © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialMehr Freude als Frust mit der Digitalisierung im Jahr 2025? Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturAus der FinanzverwaltungAufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen RechnungshofBekämpfung schädlicher Steuerpraktiken durch die EU hat Lücken RechtsprechungDigitalisierungLeitfaden Digitalisierungsroadmap Aus dem BMFFAQ des BMF zur Einführung der E-Rechnungspflicht PaketGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFPartner-PortalVeranstalter |
23.12.2024