20.06.2025
|
Experten erläutern die GoBDWas bedeutet „Konvertierung“?Von Stefan Groß, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller, Thorsten Brand, Stefan Heinrichshofen02.09.2015 ![]() Stefan Groß ![]() Bernhard Lindgens ![]() Bernhard Zöller ![]() Thorsten Brand ![]() Stefan Heinrichshofen Eine grundsätzliche Frage, die die GoBD aufwerfen, ist die Zulässigkeit von sog. Formatkonvertierungen für empfangene oder intern ursprünglich in einem anderen Format erzeugte Unterlagen sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen. Soweit eine Umwandlung (Konvertierung) empfangener aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ein anderes, intern verwendetes Format (sog. Inhouse-Format) erfolgt, sind nach den GoBD stets beide Versionen aufzubewahren, derselben Aufzeichnung zuzuordnen und mit demselben Index zu verwalten. Die konvertierte Version ist als solche zu kennzeichnen. Doch was bedeuten diese Vorgaben konkret?
Serie "Experten erläutern die GoBD"1. Was bedeutet „Zeitgerechtheit“? 2. Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform? © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialKI in Steuerprüfung und Steuerfahndung Aus der FinanzverwaltungNordrhein-Westfalen und Fraunhofer IAIS erproben KI-Einsatz bei der Steuerfahndung KassenDeutscher Steuerberaterverband zur Einführung einer Registrierkassenpflicht Aus dem BMFNeues Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungs-zusammenarbeit RechtsprechungVerwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren Aus der Finanzverwaltung1,6 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen Aus der FinanzverwaltungÜber 3,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Bayern VerbändeUmfrage zur Evaluierung des Kassengesetzes und der Kassensicherungs-verordnung LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
20.06.2025