31.03.2026
|
|
Umsatzsteuergesetz 1999 (UStG 1999)Der Grund für die Gültigkeit der GDPdU ab 1. Januar 2002 ist im Umsatzsteuergesetzt 1999 zu finden. Dort werden ab 1. Januar 2002 auch elektronische Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signaturgesetzes zum Vorsteuerabzug zugelassen. Für diese Rechnungen muss selbstverständlich geregelt sein, wie sie aufzubewahren sind. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialHatten Sie schon einmal Straußenkniesehnen auf dem Teller? Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung DigitalisierungKI in der Steuerberatung: Neuer FAQ-Katalog der BStBK Aus dem BMFReferentenentwurf einer Außenprüfungsordnung (ApO) Aus dem BMFÄnderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) RechtsprechungBGH klärt Tateinheit bei Umsatzsteuer: Voranmeldung und Jahreserklärung künftig separate Taten RechtsprechungZur Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung Fragen und ProblemeFAQ-Katalog der BStBK zur allgemeinen digitalen Aufbewahrung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
31.03.2026