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Kassengeräte: Endspurt – Warten – Neuinvestition

Editorial des Email-Newsletters 07-2016 vom 27.07.2016

25.07.2016

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Die Zeit läuft ab: Ab 01.01.2017 dürfen für die Einnahmenaufzeichnungen über Datenvorsysteme nur elektronische Registrierkassen (darunter fallen auch Taxameter oder bestimmte Waagen) verwendet werden, die eine Datenhaltung (Journaldaten, Stammdaten, aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Unterlagen) ermöglichen. Sechs Jahre Zeit zur Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung hatten die betroffenen Unternehmen. Es musste wohl einiges in neue Geräte investiert werden. Oder muss noch investiert werden, um die Anforderungen des BMF-Schreibens von 2010 „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ zu erfüllen.

Eine sichere Investition ist das allerdings nicht. Denn inzwischen hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Und darin werden neue technische Anforderungen an Kassensysteme gestellt. Welche das konkret sind? Kann noch nicht gesagt werden. Das soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erst noch festlegen. Und anschließend dann entsprechende Zertifikate vergeben. Wann die ersten zertifizierten Kassen auf den Markt kommen? Keine Ahnung. Wann aber jeder eine zertifizierte Kasse haben muss, steht schon fest: Ab dem 1. Januar 2020, in Ausnahmefällen bis Ende 2022. Und was das alles kosten soll, wissen wir auch schon. Als Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft werden im Gesetzentwurf rund 470 Mio. Euro für Neuanschaffung und Umstellung der Geräte und jährlich laufend rund 106 Mio. Euro angegeben. Wird es dabei bleiben oder wird es für die Wirtschaft doch viel teurer? Wie seriös sind diese Zahlen kalkuliert? Stutzig macht hier der beschriebene Erfüllungsaufwand im Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Dort sollen gerade einmal zwei Stellen im höheren Dienst ausreichen, die rund 1.500 verschiedenen hierzulande angebotenen Kassensysteme zu zertifizieren. Gehen wir einmal von äußerst effizienten BSI-Mitarbeitern aus, die es schaffen, pro Tag ein System zu zertifizieren … .

Irgendwie geht für mich die Rechnung nicht auf. Insbesondere solange Registrierkassenpflicht wie Belegausgabepflicht nicht vorgesehen sind.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2016-07: Kassengeräte: Endspurt – Warten – Neuinvestition

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