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BFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch

Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom vom 12. Januar 2024 - VI B 37/23

03.03.2023

Ein Fahrtenbuch muss in geschlossener Form geführt werden. Eine mit Hilfe eines Computerprogramms erzeugte Datei genügt diesen Anforderungen nur, wenn nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten nach der Funktionsweise des verwendeten Programms technisch ausgeschlossen sind oder zumindest in ihrer Reichweite in der Datei selbst dokumentiert und offen gelegt werden.

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02.10.2024

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