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Regierungsentwurf Bürokratieentlastungsgesetz

20.05.2015

Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Entlastung vor Bürokratie - insbesondere der mittelständischen Wirtschaft - vorgelegt. Insbesondere ist vorgesehen, mehr ,,kleine" Unternehmen als bisher von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung zu befreien. Dazu sollen die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn um jeweils 20 Prozent auf 600.000 beziehungsweise 60.000 Euro angehoben und somit rund 140.000 Unternehmen um rund 504 Millionen Euro pro Jahr entlastet werden.

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Bürokratieentlastungsgesetz - Gesetzentwurf der Bundesregierung

02.10.2024

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