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Arbeitszeitkontenführung und arbeitgeberseitige Dokumentationsverpflichtungen und Aufzeichnungsfristen im Personal- und Abrechnungsbereich

Mit der nachfolgenden Aufstellung soll ein Überblick darüber geschaffen werden, welche gesetzlichen Aufzeichnungspflichten /-fristen seitens des Arbeitgebers im Personal- und Abrechnungswesen zu beachten sind.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang einerseits, dass die Frage nach dem Bestehen einer gesetzlichen Dokumentationsverpflichtung von der hier nicht untersuchten Frage zu unterscheiden ist, ob und inwieweit eine Dokumentation bestimmter Umstände im eigenen Interesse geboten ist (Beispiel: Vermeidung von Nachteilen durch Führung eines Pfändungskonto im Lohnpfändungsrecht).

Zu beachten ist zudem, dass bestimmte Daten u.U. über die hier genannten Zeitpunkte hinaus vorgehalten werden müssen, um den bestehenden gesetzlichen Auskunfts- und Bescheinigungsvorschriften genügen zu können (Beispiel: Im Rahmen der Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch hat der Arbeitgeber Auskunft darüber zu erteilen, ob der Arbeitnehmer in den letzten sieben Jahren des Beschäftigungsverhältnisses für eine zusammenhängende Zeit von mehr als einem Monat kein Arbeitsentgelt erhalten hat.).

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Arbeitszeitkontenführung und arbeitgeberseitige Dokumentations- verpflichtungen und Aufzeichnungsfristen im Personal- und Abrechnungsbereich

04.12.2024

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