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Regierungsentwurf zweites Bürokratieentlastungsgesetz

15.08.2016

Das Bundeskabinett hat am 03.08.2016 das von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Es soll für die Wirtschaft zu einer Entlastung von rund 360 Millionen Euro beziehungsweise knapp zehn Millionen Arbeitsstunden jährlich führen. Vorgesehen ist unter anderem dass zugegangene Lieferscheine nur noch bis zum Erhalt der Rechnung aufbewahrt werden, abgesandte bis zum Versand der Rechnung, falls sie nicht als Buchungsbelege herangezogen werden. Die umsatzsteuerlichen Wertgrenze für Kleinbetragsrechnungen soll von 150 auf 200 Euro angehoben werden.

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Bürokratieentlastungsgesetz 2 - Gesetzentwurf der Bundesregierung

02.10.2024

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