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Deutsche Steuerberaterverband

Stellungnahme des DStV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

25.04.2016

Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen sowie Entwurf einer Technischen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Stellung genommen. Einerseits begrüßt der DStV die Gesetzesinitiative zur Eindämmung von Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen. Sie sei der richtige Beitrag zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Einhaltung der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Allerdings werfe der Gesetzentwurf mit der Einführung einer Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen noch Fragen auf.

In der Vorbemerkung zur Stellungnahme heißt es:

Der DStV begrüßt die Gesetzesinitiative zur Eindämmung von Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen. Sie ist der richtige Beitrag zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowie der Einhaltung der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Zudem dürften die geplanten Maßnahmen die Auseinandersetzungen in Außenprüfungen in diesem Bereich reduzieren. Sie erhöhen für den Unternehmer damit die Rechts- sowie für den Steuerberater die Beratungssicherheit. Zudem reduzieren sie das Haftungsrisiko des Steuerberaters.

Allerdings wirft der Gesetzentwurf mit der Einführung einer Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen noch Fragen auf. Diese sollten im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zur Vermeidung von künftigen Rechtsstreitigkeiten gesetzlich oder in der Gesetzesbegründung geklärt werden. Zudem muss aus Sicht des DStV darauf geachtet werden, dass die neuen Vorgaben mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff im Einklang stehen und dass Letztere nicht durch neue gesetzliche Regelungen angehoben werden.

Des Weiteren ist hervorzuheben, dass die Reichweite der Neuerungen sowie deren Auswirkungen in der Praxis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden können. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) in Abstimmung mit dem BMF die gesetzlichen Vorgaben umsetzen wird. Insofern regt der DStV an, dass die Praxis auch in die weiteren Umsetzungsmaßnahmen eingebunden wird.

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02.10.2024

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