01.07.2022
|
Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)BMF- Schreiben vom 16.07.01- IV D 2 -S 0316 - 0136/01 -Das Recht der Finanzbehörden zum elektronischen Datenzugriff auf die steuerlich relevanten Daten der Steuerpflichtigen und die daraus resultierende Pflicht der Steuerpflichtigen, die Daten vorschriftsmäßig zugreifbar zu machen wurden im Juli 2001 durch das BMF-Schreiben „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ präzisiert und gilt seit dem 1. Januar 2002. BMF- Schreiben vom 16.07.01- IV D 2 -S 0316 - 0136/01 -
© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBuchführungserleichterungen am Horizont? VeranstaltungenAus der FinanzverwaltungOffizielle Kassen-Prüfsoftware "Amadeus Verify" Aus dem BMFMerkblatt zur Internationalen Rechtshilfe in Steuerstrafsachen neu gefasst Aus dem BMFStandard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen Aus dem BMFVersagung des Vorsteuerabzugs und der Steuerbefreiung bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung RechnungshofNiedersächsischer Landesrechnungshof zeigt Mängel bei der Lohnsteuer-Außenprüfung auf IT-SicherheitMit Sec-O-Mat Handlungsbedarf bei IT-Sicherheit ermitteln LiteraturQuantitative Verprobungsmethoden in der Betriebsprüfung (Jana Sell) PrüfungspraxisHandbuch für die Summarische Risikoprüfung (SRP) in Auflage3 erschienen (Andreas Wähnert) Partner-PortalVeranstalter |
01.07.2022