07.02.2025
|
Experten erläutern die GoBDWas bedeutet „Konvertierung“?Von Stefan Groß, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller, Thorsten Brand, Stefan Heinrichshofen02.09.2015 ![]() Stefan Groß ![]() Bernhard Lindgens ![]() Bernhard Zöller ![]() Thorsten Brand ![]() Stefan Heinrichshofen Eine grundsätzliche Frage, die die GoBD aufwerfen, ist die Zulässigkeit von sog. Formatkonvertierungen für empfangene oder intern ursprünglich in einem anderen Format erzeugte Unterlagen sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen. Soweit eine Umwandlung (Konvertierung) empfangener aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ein anderes, intern verwendetes Format (sog. Inhouse-Format) erfolgt, sind nach den GoBD stets beide Versionen aufzubewahren, derselben Aufzeichnung zuzuordnen und mit demselben Index zu verwalten. Die konvertierte Version ist als solche zu kennzeichnen. Doch was bedeuten diese Vorgaben konkret?
Serie "Experten erläutern die GoBD"1. Was bedeutet „Zeitgerechtheit“? 2. Mobiles Scannen: GoBD- und umsatzsteuerkonform? © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen Aus dem BMFPauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025 RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater LiteraturE-Rechnungen für Dummies (Jochen Treuz) LiteraturDigitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen (Johannes Riepolt / Stephan Greulich) Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturAus der FinanzverwaltungAufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen DigitalisierungLeitfaden Digitalisierungsroadmap Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.02.2025