06.09.2024
|
AEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasstBMF-Schreiben vom 11. März 2024 - IV D 2 - S 0333/23/10001 :001 -11.03.2024 Durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 (BGBl. S. 2730) ist § 158 AO (Beweiskraft der Buchführung) neu gefasst worden. Ebenso nun der entsprechende Passus im AEAO.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialZapper 2.0 - Kassenmanipulation per iPhone-App Aus der FinanzverwaltungÜber zwei Milliarden Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Baden-Württemberg Aus der FinanzverwaltungÜber eine Milliarde Euro mehr dank Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen Aus der FinanzverwaltungProjekt "RAUPE" soll Betriebsprüfungen in Rheinland-Pfalz effizienter machen Aus der FinanzverwaltungBayern will mit KI die Digitalisierung in der Steuerverwaltung weiter vorantreiben Aus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2023 Elektronische RechnungenZDH-Flyer: "Umsatzsteuer – Anforderungen an Rechnungen" LiteraturBuchführungsfehler und Betriebsprüfung (Peter Schumacher) LiteraturIT-Governance (Christopher Rentrop) RegelungsvorhabenStellungnahme des DStV zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung PolitikBayern will Belegausgabepflicht abschaffen Partner-PortalVeranstalter |
06.09.2024