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Newsletter Ausgabe 11-2021 vom
26. November 2021

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Vielfalt an Finanzgerichts­rechtsprechung

 

Der aktuelle Newsletter hat wieder einmal einen Schwerpunkt bei Finanzgerichtsurteilen. Die Vielfalt an Fällen, die vor den Finanzgerichten landen, ist immer wieder erstaunlich. Aktuell: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung, Rückstellungen für Steuernachforderungen und Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht in die Prüfer-Handakte während einer laufenden Betriebsprüfung.

Erstaunlich ist auch, wie sich die Urteile auf die einzelnen Finanzgerichte verteilen. Über fünf Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg wurde in den letzten Jahren in diesem Newsletter berichtet, über zwanzig des Finanzgerichts Münster. Wie lassen sich die Unterschiede erklären? Aufgrund der Größe des Einzugsgebiets? Oder weil die Ostwestfalen klagefreudiger sind als die Badener und die Schwaben? Eines ist auf jeden Fall unstrittig: die Münsteraner machen die beste für Nichtjuristen verständliche PR. Doch das wissen Sie als regelmäßiger Leser des Newsletters ja längst.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Si­gna­tur und elek­tro­ni­scher Da­ten­aus­tausch (EDI)

Mit BMF-Schreiben v. 27.10.2021 hat die Finanzverwaltung den Umsatzsteuer - Anwendungserlass an das Vertrauensdienstegesetz (VDG) und die Aufhebung des Signaturgesetzes (SigG) angepasst. Trotz der z.T. abweichenden Begrifflichkeiten fallen sowohl die qualifizierte elektronische Signatur als auch das qualifizierte elektronische Siegel nach der eIDAS-Verordnung unter den umsatzsteuerlichen Begriff der qualifizierten elektronischen Signatur nach § 14 Abs. 3 Nr. 1 UStG.

Rechtsprechung: Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht in die Prüfer-Handakte während einer laufenden Betriebsprüfung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden: Das Recht auf Auskunft über personenbezogene Daten nach Art. 15 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) begründet keinen gebundenen Anspruch auf Akteneinsicht.

Rechtsprechung: Rückstellungen für Steuernachforderungen

Das Finanzgericht Münster hat zur Bildung von Rückstellungen für Nachforderungen nicht hinterzogener Steuern und für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb entschieden. Strittig war bei einem nach der BpO zunächst als Kleinstbetrieb und später als Kleinbetrieb einzustufenden Betrieb die steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung im Jahr 2017 und darüber, ob von der Klägerin im Wege eines Haftungsbescheides nachgeforderte Lohnsteuerabzugsbeträge als Betriebsausgaben des Streitjahres 2014 zu berücksichtigen sind. Das Finanzgericht bestätigt die Ansicht des Finanzamts, nach der eine Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung erst bei Durchführung der Betriebsprüfung und Rückstellungen für Mehrsteuern erst bei Vorliegen des Haftungsbescheids gebildet werden können.

Rechtsprechung: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer steuerlichen Außenprüfung

Die Zuständigkeit zur Anordnung und Durchführung einer Außenprüfung folgt nicht aus den Bestimmungen der §§ 13 bis 18 der Betriebsprüfungsordnung (BpO), sondern aus den formalgesetzlich geregelten Zuständigkeitsregelungen der Abgabenordnung, des Gesetzes über die Finanzverwaltung (FVG) und darauf beruhender Landesverordnungen. So urteilte das Finanzgericht Münster. Nach diesen Regelungen ist in NRW für die Anordnung und Durchführung von Außenprüfungen bei Betrieben aller Größenklassen eines Konzerns, zu dem mindestens ein Großbetrieb gehört, das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung zuständig.

Zeitschriften: Zeitschrift für Risikomanagement

In Zeiten starker Umwälzungen und Krisenlagen kommt die neue und einzige deutschsprachige Zeitschrift speziell zum Risikomanagement genau zur rechten Zeit. Nur wer wesentliche Risiken frühzeitig identifizieren, analysieren und bewerten kann, wird langfristig die richtigen Entscheidungen für sein Unternehmen treffen.

Pressespiegel / Linktipps

* Vorsteuerabzug auch ohne Rechnung? EuGH verhindert vermeintliche Tricksereien (PSP, 26.10.2121)
* Leistungszeitpunkt in Rechnungen (Haufe, 19.10.2121)

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 15.12. Webinar: Erleichterung der Buchführung gemäß GoBD Neufassung mit erheblichem Einsparungspotential (Audicon)

DATEV: Betriebsprüfer lassen sich auch durch Covid 19 nicht aufhalten!

Der Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 stellt Unternehmen immer noch vor starke Herausforderungen. Und auch in Bezug auf die Datenqualität z. B. in Ihrer Finanzbuchführung sollten Sie daran denken, dass Corona bedingte Änderungen korrekt gebucht und dargestellt werden müssen! Denn, Betriebsprüfer stehen bereits in den Startlöchern und werden pandemiebedingte Sachverhalte äußerst gründlich prüfen. Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus, indem Sie unternehmensrelevante Daten einer digitalen Datenanalyse unterziehen, hierbei den passenden Prüfungsschritt auswählen und mögliche Auffälligkeiten aus pandemiebedingten Sachverhalten identifizieren.

FibuNet: Reenginering der Buchhaltung bei der Hagemann-Recycling GmbH mit FibuNet

Als Recyclingunternehmen leistet Hagemann einen gesellschaftlichen Beitrag zur Zukunftssicherung. Das Prinzip der Nachhaltigkeit macht bei den internen Prozessen nicht halt. Konsequenterweise ist Hagemann-Recycling bestrebt, auch in diesem Bereich auf dem Stand der Zeit zu sein, um dauerhaft wirtschaftlich arbeiten zu können und das Unternehmen für die Zukunft zu sichern. Die vielfältigen betrieblichen und logistischen Prozesse werden bei Hagemann Recycling IT-technisch durch die ROWI-Software der Firma brückner büro systeme GmbH aus Neumünster unterstützt. Seit 2015 ist eine fertig entwickelte, bidirektionale Schnittstelle verfügbar, über die FibuNet als leistungsfähige Softwarekomponente für Finanzbuchhaltung und Controlling mit ROWI integriert wird.

GISA: Digitalisierungsprojekte erfolgreich steuern – mit dem Wasserfall oder agil?

Die Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS) kann die Digitalisierung von Geschäftsprozessen deutlich voranbringen. Versucht man das abstrakte Ziel des „papierlosen Büros" zu konkretisieren, sieht man sich jedoch schnell mit einer hohen Komplexität konfrontiert. Daran schließt sich die Erkenntnis: Ein Digitalisierungsprojekt braucht eine leistungsfähige Steuerung – sowohl personell als auch methodisch. Aber welche Methode ist die richtige: das klassische (auch „Wasserfall" genannt) oder doch das agile Projektvorgehen? Als IT-Dienstleister haben wir von GISA in zahlreichen Digitalisierungsprojekten sowohl positive als auch negative Erfahrungen mit beiden Methoden gesammelt und stellen einen Vergleich an.

Verfahrensdoku: Verfahrensdoku-Schnellstart - solide Basis für eine Verfahrensdokumentation

Schnell eine solide Basis für eine Verfahrensdokumentation zu legen, das ermöglicht Ihnen Verfahrensdoku-Schnellstart: In einer PDF-Datei Zutreffendes ankreuzen, Tabellendaten und Texte ergänzen, alles abspeichern. Und schon haben Sie ein Dokument, das sich dem Betriebsprüfer präsentieren lässt. Als Unternehmer können Sie mit Verfahrensdoku-Schnellstart das leidige Thema der steuerlichen Verfahrensdokumentation schnell und unkompliziert abhaken. Als Steuerberater haben Sie mit Verfahrensdoku-Schnellstart das initiale Mittel an der Hand, das Problem der steuerlichen Verfahrensdokumentation bei Ihren Mandanten schnell und effizient anzupacken und zu lösen.

hmd-software: Mit smartdocu®-Verfahrensdokumentation der Zeit voraus

Mit smartdocu®, einer einfachen und smarten cloudbasierten Software für Verfahrensdokumentation können Sie sehr schnell die gewünschten Ergebnisse erzielen. Aus GoBD konformen Vorlagen können Sie für Ihr Unternehmen die richtigen Bereiche dokumentieren. Die Software ist selbsterklärend und führt Sie mit einem Interview Leitfaden durch die benötigten Punkte. Damit können Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater oder vollkommen selbstständig alle kritischen Bereiche oder Abteilungen in Ihrem Unternehmen dokumentieren. Historisierung und einen Bericht stehen am Schluss für Sie bereit. Nun steht auch für den Betriebsprüfer alles korrekt zur Verfügung.

Audicon: Webinar-Tipp: Erleichterung der Buchführung gemäß GoBD Neufassung mit erheblichem Einsparungspotential

Die Neufassung der GoBD vom 28.11.2019 enthält neben einigen Konkretisierungen und Verschärfungen in Bezug auf die Buchführung bei Steuerpflichtigen eine Erleichterung, der in der Praxis erfahrungsgemäß wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Im Kontext von Systemabschaltungen ist es nun gestattet, die aufbewahrungspflichtigen Daten aus dem System zu extrahieren und die tatsächliche Aufbewahrung nach Ablauf von fünf Jahren auf diese Extrakte zu beschränken. Früher war hierzu ein Antrag auf Buchführungserleichterung gem. § 148 AO beim zuständigen Finanzamt notwendig. Diese Erleichterung der Buchführung greifen Dr. Axel Becker, Leiter der Business Unit Data Retention Management der Audicon GmbH, und Philipp Kling, Geschäftsführender Gesellschafter der Lautersee GmbH in ihrem gemeinsamen Webinar am 15.12.2021 auf.

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