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Betriebsprüfer lassen sich auch durch Covid 19 nicht aufhalten!

18.11.2021

Der Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 stellt Unternehmen immer noch vor starke Herausforderungen. Und auch in Bezug auf die Datenqualität z. B. in Ihrer Finanzbuchführung sollten Sie daran denken, dass Corona bedingte Änderungen korrekt gebucht und dargestellt werden müssen! Denn, Betriebsprüfer stehen bereits in den Startlöchern und werden pandemiebedingte Sachverhalte äußerst gründlich prüfen. Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus, indem Sie unternehmensrelevante Daten einer digitalen Datenanalyse unterziehen, hierbei den passenden Prüfungsschritt auswählen und mögliche Auffälligkeiten aus pandemiebedingten Sachverhalten identifizieren.

Hier einige Beispiele zu denen Datenanalysen Antworten liefern können:

Haben Sie ermäßigte Steuersätze in Ihren Systemen richtig hinterlegt?

Hintergrund: die Bundesregierung brachte im Juni 2020 das Konjunkturpaket auf den Weg. D. h. in der Zeit vom 1.7. bis zum 31. Dezember 2020 wurde der Regel-Umsatzsteuersatz von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt.

Unser Tipp: Überprüfen Sie mit einer digitalen Datenanalyse, ob die Umsatzsteuerermäßigungen und die damit verbundenen ermäßigten Steuersätze in Ihren Systemen oder z. B. bereits bei der Erfassung an der Kasse richtig und vollständig umgesetzt wurden! Und – wurden diese auch nach dem 31.12.20 wieder zurückgesetzt?

Wurden für „ToGo-Verkäufe“, d. h. also Speisen zum Mitnehmen, aus Gaststättenbetrieb die richtigen Steuersätze angewendet?

Hintergrund: Während des Lockdowns haben die Gastrobetriebe auf „ToGo“ umgestellt und auf diese Verkäufe den verminderten Steuersatz angewendet.

Unser Tipp: Der Prüfungsschritt „Umsätze nach Inhaus/Außerhaus“ beantwortet die Frage nach Steuersatz und Verzehrort.

Befanden sich Mitarbeiter Corona bedingt im Jahr 2020 in Kurzarbeit?

Hintergrund: Wenn ja, dürfen diese im System nicht mehr hinterlegt und die Kassen-Taxonomie muss dementsprechend aktualisiert worden sein, d. h. diese dürfen hier nicht mehr auftauchen.

Unser Tipp: Der Prüfungsschritt „Umsätze pro Bediener“ gibt Antworten auf die Frage.

Das sind nur einige Beispiele. Der Betriebsprüfer prüft natürlich noch sehr viel mehr. Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus, indem Sie unternehmensrelevante Daten einer digitalen Datenanalyse unterziehen, hierbei den passenden Prüfungsschritt auswählen und mögliche Auffälligkeiten aus pandemiebedingten Sachverhalten identifizieren.

TIPP: Informieren Sie sich gerne unter www.datev.de/datenpruefung oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unserem Außendienst unter www. terminland.de/datev_beratung über den Pfad | Steuerberater | Abschlussprüfung... | Dig. Datenanalyse

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