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Gericht

Rückstellungen für Steuernachforderungen

Urteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Juni 2021 (Az. 10 K 2084/18 K,G)

20.07.2021

Das Finanzgericht Münster hat zur Bildung von Rückstellungen für Nachforderungen nicht hinterzogener Steuern und für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb entschieden. Strittig war bei einem nach der BpO zunächst als Kleinstbetrieb und später als Kleinbetrieb einzustufenden Betrieb die steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung im Jahr 2017 und darüber, ob von der Klägerin im Wege eines Haftungsbescheides nachgeforderte Lohnsteuerabzugsbeträge als Betriebsausgaben des Streitjahres 2014 zu berücksichtigen sind. Das Finanzgericht bestätigt die Ansicht des Finanzamts, nach der eine Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung erst bei Durchführung der Betriebsprüfung und Rückstellungen für Mehrsteuern erst bei Vorliegen des Haftungsbescheids gebildet werden können.

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Rückstellungen für Steuernachforderungen

02.10.2024

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