28.03.2024
|
Rückstellungen für SteuernachforderungenUrteil des Finanzgerichts Münster vom 24. Juni 2021 (Az. 10 K 2084/18 K,G)20.07.2021 Das Finanzgericht Münster hat zur Bildung von Rückstellungen für Nachforderungen nicht hinterzogener Steuern und für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- bzw. Kleinstbetrieb entschieden. Strittig war bei einem nach der BpO zunächst als Kleinstbetrieb und später als Kleinbetrieb einzustufenden Betrieb die steuerliche Berücksichtigung einer Rückstellung für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung im Jahr 2017 und darüber, ob von der Klägerin im Wege eines Haftungsbescheides nachgeforderte Lohnsteuerabzugsbeträge als Betriebsausgaben des Streitjahres 2014 zu berücksichtigen sind. Das Finanzgericht bestätigt die Ansicht des Finanzamts, nach der eine Rückstellung für Kosten der Betriebsprüfung erst bei Durchführung der Betriebsprüfung und Rückstellungen für Mehrsteuern erst bei Vorliegen des Haftungsbescheids gebildet werden können.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
28.03.2024