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Kassengesetz geht in die nächste Runde

Entwurf einer Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) vorgelegt

Von Stefan Groß, Max Oliver Sturm

19.04.2017

Stefan Groß

Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, einer renommierten Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München. Er beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit den steuerrechtlichen und verfahrenstechnischen Umfeld der elektronischen Steuerprüfung. Er ist Vorsitzender des Verbands elektronische Rechnung (VeR).

Max Oliver Sturm

Max Oliver Sturm
Max Oliver Sturm, Master of Science ist Mitarbeiter von Peters Schönberger & Partner GbR, einer Kanzlei von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten in München.

Die Autoren kommen nach kritischer Durchsicht des Referentenentwurfs einer Kas­sen­si­che­rungs­ver­ord­nung zu dem Ergebnis: Es steht außer Zweifel, dass der Fiskus – letztlich auch im Interesse aller steuerehrlichen Unternehmen – gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung vorgehen muss. Auch wenn der Gesetzgeber seinem Ziel der Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen mit der vorliegenden KassenSichV ein Stück näher gekommen ist, bleiben wichtige Fragen unbeantwortet.

 

So lässt auch die Verordnung nach wie vor eine sinnvolle Regelung bezüglich einer erforderlichen Re-Zertifizierung im Fall von Modifikationen durch Updates im sicherheitsrelevanten Bereich vermissen. Vor dem Hintergrund stetig abnehmender IT-Halbwertszeiten wird es dementsprechend entscheidend um die Frage gehen, was als sicherheitsrelevanter Bereich zu qualifizieren ist. Dies ist umso wichtiger, als ansonsten jegliche Updates, welche heute nahezu an der Tagesordnung sind, einen neuen vollumfänglichen Zertifizierungsbedarf und damit erhebliche Kosten für die Unternehmen auslösen würden. Aber auch die Vorgaben an die Speicherung bedürfen einer Präzisierung dahingehend, was konkret unter einem „nichtflüchtigen" Speichermedium zu verstehen ist. Gerade mit Blick auf die Sanktionierung von Verstößen gilt es, die dargestellten Zweifelsfragen dringend zu klären, ohne im gleichen Atemzug übermäßige Bürokratismen zu schaffen.

 

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Stefan Gros, Max Oliver Sturm: Kassengesetz geht in die nächste Runde

02.10.2024

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