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Newsletter Ausgabe 9-2018 vom
5. Oktober 2018

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Resümee ziehen

 

Die Sauregurkenzeit, während der die Sachthemen vor sich hin dümpeln, ist eine gute Zeit, Resümee zu ziehen. Die Finanzverwaltung hat das getan und präsentiert die Ergebnisse der Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungs­widrigkeiten im Jahr 2017. Vielleicht haben auch Sie während des Sommers Resümee gezogen bezüglich der "ord­nungs­mä­ßi­gen Füh­rung und Auf­be­wah­rung von Bü­chern, Auf­zeich­nun­gen und Un­ter­la­gen in elek­tro­ni­scher Form". Und sich gefragt: Ist unser Unternehmen für eine Kassennachschau gerüstet? Wie steht es um unsere steuerliche Verfahrensdokumentation? Stimmt alles mit unserem Internen Kontrollsystem (IKS)? Wenn Sie in diesen Fragen noch Nachhol- und Klärungsbedarf haben, lohnt sich vielleicht ein Blick in die in diesen Newsletter vorgestellte Literatur oder in die Hinweise der Bundessteuerberaterkammer für ein steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem (Steuer-IKS), über die wir im vorletzten Newsletter berichtet haben. Identifizierte Schwachstellen empfiehlt es sich zügig zu schließen. Denn schon morgen kann eine Kassennachschau kommen oder eine Betriebsprüfung ankündigt werden.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungs­widrigkeiten im Jahr 2017

Im Monatsbericht September 2018 hat das BMF die Ergebnisse der Bußgeld- und Strafsachenstellen sowie der Steuerfahndung für das Jahr 2017 veröffentlicht. Danach wurden in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bundesweit insgesamt circa 62.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet. Zudem wurden rund 5.000 Bußgeldverfahren abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von über 168 Mio. € festgesetzt. Im selben Zeitraum erledigte die Steuerfahndung bundesweit insgesamt 35.000 Fälle. Dabei sind Mehrsteuern in Höhe von rund 2,9 Mrd. € festgestellt und Freiheitsstrafen im Gesamtumfang von 1.586 Jahren verhängt worden.

Aus der Finanzverwaltung: Hessische Steuerfahndung setzt auf künstliche Intelligenz bei der Auswertung großer Datenmengen

Wir werden dort, wo wir bereits die Panama Papers auswerten, am Finanzamt Kassel II-Hofgeismar, eine Forschungsstelle zur Anwendung Künstlicher Intelligenz einrichten. Ein Forschungsvorhaben mehrerer Wissenschaftler und unserer IT-Spezialisten soll dort der Frage nachgehen, wie wir Künstliche Intelligenz einsetzen können, um große Datenmengen auszuwerten. Neben der Auswertung der Panama Papers wird in Kassel künftig auch ein Spezialisten-Team für die Auswertung großer Datenmengen angesiedelt", so der Hessische Finanzminister Thomas Schäfer vor dem hessischen Landtag.

Rechtsprechung: Zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Der Bundesfinanzhof (BFH) beschloss in Änderung der Rechtsprechung: Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der dem Unternehmer erteilten Rechnung, für dessen Unternehmen die Lieferungen oder sonstigen Leistungen ausgeführt worden sind, angegeben ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der leistende Unternehmer unter der von ihm angegebenen Rechnungsanschrift erreichbar ist.

Literatur: Kassenführung in der Gastronomie (Gerd Achilles)

In Restaurants, Cafés, Imbissstuben und ähnlichen Betrieben ist in den vergangenen Jahren die Prüfungsdichte stetig angestiegen. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüferinnen und Prüfer dürfen Ihre Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.

Literatur: Kassenführung in Friseurbetrieben (Gerd Achilles)

Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüfer dürfen die Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.

Literatur: Interne Kontrollsysteme im Finanzbereich (Stefan Hunziker (Autor), Stefan Renggli (Mitwirkende), Marcel Fallegger (Mitwirkende))

Die Autoren zeigen in diesem essential auf, wie ein internes Kontrollsystem (IKS) insbesondere in kleinen und mittelgroßen Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Führung leisten kann. Zahlreiche konkrete Beispiele und Lösungsansätze aus der Praxis erläutern, wie sich ein IKS pragmatisch und nutzenstiftend umsetzen lässt. Im Finanzbereich ist es ein unverzichtbares Element guter Unternehmensführung – unabhängig von der gesetzlichen Situation.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* 08.10.-09.10. Berlin: Exchange Summit 2018 (Vereon)
* 12.10. Webinar: IDEA im Einsatz: Mehr Effizienz in der externen Revision durch digitale Datenanalysen (Audicon)
* 05.11. Duisburg: Kassenprüfung des Finanzamts (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 09.11. Köln: audiconEXPERT Day: Tax Compliance digital – Dialoge, Impulse, Lösungen (Audicon)
* 12.11. Hamburg: audiconEXPERT Day: Tax Compliance digital – Dialoge, Impulse, Lösungen (Audicon)
* 19.11. Duisburg: Die Friseur- und Kosmetikbranche im Fokus der Betriebsprüfer (Steuerseminare Rhein-Ruhr)
* 27.11. Berlin: Praxiswerkstatt Kassenprüfung mit DATEV Datenprüfung (Datev)

Audicon: 1 Jahr AudiconFactory: Die Outsourcing Plattform für Wirtschaftsprüfer feiert Jubiläum

Die AudiconFactory ist ein Dienstleistungsangebot, das es Wirtschaftsprüfern ermöglicht, Datenanalysen in ihre Jahresabschlussprüfung zu integrieren. Vor einem Jahr startete die Audicon GmbH mit dem Live-Betrieb der AudiconFactory.

DATEV: Kostenfreie Infobroschüre für den Prüferalltag

Optimierungspotenziale nutzen: Die eigenen Prozesse auf den Prüfstand zu stellen, fällt nicht immer leicht. Doch es lohnt sich durchaus, immer wieder kritisch zu hinterfragen: „Warum machen wir das so: Geht das nicht automatisierter und damit schneller, strukturierter und transparenter? Nutze ich bereits alle Möglichkeiten der Digitalisierung?“ Lassen Sie sich von den einzelnen Beiträgen in der kostenfreien DATEV-Broschüre „Wirtschaftsprüfung in der Praxis 02/2018“ (Art.-Nr. 31285) inspirieren und erfahren Sie, wie DATEV Sie dabei unterstützt.

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