Das Bundesfinanzministerium hat eine neue sektorspezifische Risikoanalyse zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Im Mittelpunkt stehen Unternehmen, Vereine, Stiftungen und andere Rechtseinheiten. Die Analyse zeigt, welche Strukturen besonders anfällig für Missbrauch sind und wie wirtschaftlich Berechtigte verschleiert werden können. Die Erkenntnisse sollen auch Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz bei ihren eigenen Risikoanalysen helfen.
Das Bundesfinanzministerium hat im Juli 2026 eine aktualisierte sektorspezifische Risikoanalyse zu juristischen Personen, Personengesellschaften und vergleichbaren Rechtsgestaltungen veröffentlicht. Untersucht wurde insbesondere, wie solche Rechtseinheiten für Geldwäsche und – in geringerem Umfang – Terrorismusfinanzierung missbraucht werden können. In die Untersuchung flossen unter anderem Verdachtsmeldungen der Financial Intelligence Unit, Registerdaten sowie Erkenntnisse von 67 Behörden und Angehörigen rechtsberatender Berufe ein.
Als besonders relevant stuft die Analyse flexible und weit verbreitete Kapitalgesellschaften wie die GmbH ein. Eine Rolle spielen insbesondere die Verschleierung wirtschaftlich Berechtigter, grenzüberschreitende Strukturen und fingierte Geschäfte. Allerdings betont das BMF, dass keine der untersuchten Rechtsformen an sich ein Geldwäscherisiko darstellt. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen Umstände und die konkrete Nutzung der Strukturen.
Für die Praxis ist die Analyse vor allem deshalb bedeutsam, weil Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz – darunter Banken sowie Angehörige der Steuer- und rechtsberatenden Berufe – die Erkenntnisse für ihre eigenen Risikoanalysen nutzen können. Weitere Teile der aktualisierten Nationalen Risikoanalyse sollen folgen.