24.08.2026
|
|
![]() Gerhard Schmidt Bald werden wir ein Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts haben. Der Referentenentwurf dazu wurde Anfang August veröffentlicht. Ein weiterer konsequenter Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, die der Fiskus seit Jahren ergreift, um die Möglichkeiten des Steuerbetrugs in den Bargeldbranchen einzuschränken. Diese Branchen sind auch hervorragend geeignet, Geld zu waschen, insbesondere in Deutschland, das den Ruf des europäischen Eldorados für Geldwäscher hat. Der Geldwäscher wird, um nicht aufzufallen, immer bestrebt sein, seine Kasse ganz vorschriftsmäßig und penibel zu führen und seinen Gewinn auch korrekt zu versteuern. Etwas Schwund ist einkalkuliert vor der Freude über das gewaschene Geld. Wann kommt der Referentenentwurf eines Gesetzes gegen Geldwäsche, so dass bei einer Verkehrskontrolle der Neunzehnjährige befragt vom Polizisten zu den 500.000 Euro in kleinen Scheinen im Kofferraum seines aufgemotzten Wagens, nicht mehr antworten kann „Hat mir mein Onkel zum Abitur geschenkt.", um dann unbehelligt weiterfahren zu dürfen? Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026