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Kassenführung in FriseurbetriebenVon Gerd Achilles01.10.2018 ![]()
Gerd Achilles Die Prüfungsdichte im Friseurhandwerk ist in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Wer geglaubt hat, mit der täglichen Anfertigung von Z-Bons oder Kassenbüchern seien die Anforderungen der Finanzverwaltung schon erfüllt, unterlag seit jeher einem fatalen Irrglauben mit teils existenzbedrohenden Folgen für den Unternehmer. Ab 01.01.2018 räumt das neue Instrument der Kassen-Nachschau den Finanzbehörden gar noch weitergehende Rechte ein. Prüfer dürfen die Geschäftsräume demnächst ohne vorherige Ankündigung betreten, um Ihr Verhalten an der Kasse zu beobachten, Testkäufe durchzuführen, Kassenunterlagen anzufordern und Auskünfte einzuholen, einen Kassensturz durchzuführen und sofort Zugriff auf die Einzeldaten der Kasse (Bondaten) zu nehmen.Damit wird die ordnungsmäßig geführte Kasse zu einer der zentralen Herausforderungen des Friseurs, will er keine nachteiligen Rechtsfolgen gegen sich gelten lassen müssen. Die Brancheninformation zeigt leicht verständlich beschrieben wie Sie Ihre Kasse prüfungssicher einrichten und Schätzungen vermeiden. Sie erfahren nicht nur, wie Sie beispielsweise mit Trinkgeldern umgehen müssen, was bei der Behandlung von Modellen zu beachten ist oder welche Auswirkungen fehlerhafte Inventuren haben. Der Autor zeigt auch auf, was die Prüfer der Finanzverwaltung dürfen und was nicht. Die neuesten Anwendungserlasse vom Mai und Juni 2018 zur Kassen-Nachschau und zur Einzelaufzeichnungspflicht sind berücksichtigt. Ein Ausblick auf gesetzliche Änderungen zum 01.01.2020 und zahlreiche Urteile der Finanzgerichtsbarkeit, u.a. zur Notwendigkeit einer Verfahrensdokumentation (Bedienungsanleitung der Kasse, Programmierprotokoll, etc.) machen das Werk zu einem unverzichtbaren Ratgeber für Friseurbetriebe. Für Detailfragen ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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