07.02.2025
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Newsletter Ausgabe 10-2006 vom 20.10.2006Inhalt:MAGAZIN
MESSE
Editorial: Impulse in die falsche RichtungDer Betriebsprüfer hat sich angekündigt. Das Unternehmen bereitet sich in geradezu vorbildlicher Weise auf die Prüfung vor: Die Daten aus dem abgeschalteten Altsystem werden auswertbar aufbereitet, eine Verfahrensdokumentation erstellt. Der Prüfer kommt. Nicht ohne Stolz präsentiert das Unternehmen dem Prüfer Daten und Dokumentation. Und dieser? Das interessiert mich alles nicht, geben Sie mir bitte Ihre Papierunterlagen! So jüngst geschehen. Schlechte Erfahrungen sind ein wichtiger Impulsgeber bei der Realisierung von GDPdU-Lösungen. Das beschriebene Unternehmen hat schlechte Erfahrungen gemacht: Es hat die geltenden rechtlichen Regelungen Ernst genommen und gehörigen Aufwand betrieben, der sich dann jedoch als völlig überflüssig herausgestellt hat. Diese Erfahrungen, dass Unternehmen gar nicht oder nur geringfügig elektronisch geprüft wurden, werden schnell publik. Kaum publik wird dagegen, wenn Unternehmen bei elektronischen Prüfungen in Schwierigkeiten geraten. Impulse für ein GDPdU-Bewusstsein durch derartige schlechte Erfahrungen sind daher relativ gering. Welches Unternehmen bekennt sich schon offen zu seinen Problemen? Fatal bei der Umsetzung der GDPdU in der deutschen Wirtschaft sind Staatsdiener, die rechtstreuen Unternehmen die lange Nase zeigen. Ihr Gerhard Schmidt Aus dem BMF: Schreiben zu Rechnungen über Kleinbeträge ab 1. Januar 2007Durch Artikel 9 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BGBl. I S. 1970, wird die für die Rechnungen über Kleinbeträge i.S.d. § 33 UStDV maßgebliche Grenze auf 150 EUR angehoben. Die Änderung tritt zum 1. Januar 2007 in Kraft (Artikel 16 des Ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft). Das BMF-Schreiben nimmt zur Frage der Anwendung der Neuregelung Stellung. Lösungen: Entgeltabrechnung per IKSDie Einrichtung Interner Kontrollsysteme (IKS) gehört zu den wichtigsten Managementinstrumenten eines jeden Betriebes, für dessen Installation grundsätzlich die Geschäftsleitung verantwortlich ist. Ihr obliegt auch die Pflicht, darauf zu achten, dass die angeordneten Kontrollen durchgeführt werden. Die Geschäftsleitung delegiert im Innenverhältnis die IKS-Aufgabe an die Fachebenen, somit an die Leitung Personal oder Entgeltabrechnung. Ein IKS ermöglicht die permanente Überwachung des Geschäftsbetriebes, der Geschäftsprozesse sowie deren Risikopotentiale. Bernd Hentschel erläutert in einem Beitrag in LOHN + GEHALT am Beispiel der Entgeltabrechnung als klassischer Nebenbuchführung Komponenten und Verfahrensweisen eins IKS. Elektronische Signatur: Umfrage zum Status Elektronische SignaturDie B&L Management Consulting GmbH, Frankfurt /Rosenheim hat Mitte August 2006 spontan eine Umfrage bei bekannten Anbietern von Produkten im Signaturumfeld getätigt. Anlass war der Wunsch nach einem Erfahrungsaustausch bzgl. der Marktsituation. Ergebnisse der Umfrage waren unter anderem: Lösungen (und Produkte) sind ausreichend vorhanden. Elektronische Rechnungen haben größten Anteil. Es existiert ein vielfältiges Angebot. Vor allem PDF-Formate werden unterstützt. Elektronische Rechnungen haben das größte Lösungspotenzial. Potenzial wird gesehen in den Branchen: Automotive, Chemie, Finanzdienstleistern, IT/TK/Medien und Ent-/Versorger. Potenzial wird eher bei großen und mittelständischen Unternehmen gesehen. Unzureichende Kenntnisse bei Anwendern und die regulatorischen Vorgaben sind die Hauptprobleme für die Signatur-Ausbreitung. Rechtsprechung: BVerfG rügt vorschnelle Wohnungsdurchsuchung bei unzureichendem Verdacht auf SteuerhinterziehungDie Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gerichtliche Anordnung der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume wegen Verdachts der Steuerhinterziehung war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die Durchsuchungsanordnung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletze. Der empfindliche Eingriff einer Wohnungsdurchsuchung dürfe nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage angeordnet werden. Literatur: Handbuch IT-gestützte Prüfung und Revision - Datenanalyse mit IDEA und ACLDas Buch von Erwin Rödler aus dem Verlag Wiley-VCH bietet eine Übersicht über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und erläutert die Funktion und Verfahren der Prüfsoftwaresysteme. Neben deren Möglichkeiten und Anwendung werden auch zahlreiche Revisions- und Prüffälle aus der Praxis vorgestellt. Der Autor konzentriert sich dabei auf die marktführenden Systeme IDEA und ACL. Eine neue Sichtweise auf diese Thematik wird durch die explizite Darstellung der vorhandenen Analyseverfahren und -techniken in Bezug auf den gesetzlichen Rahmen eröffnet. Neu ist ebenfalls die Untersuchung der genauen Implikationen und Interpretationsfähigkeit der durchgeführten Analysen im Zusammenhang mit dem Prüfungs- und Revisionsauftrag.
Literatur: IT-Governance in der PraxisDie Autoren adressieren in dem von Andreas Rüter, Jürgen Schröder und Axel Göldner herausgegebenen Buch aus dem Springer-Verlag die Sandwich-Position der IT in vielen größeren Unternehmen: Zum einen der Druck, Governance Anforderungen abzudecken und zugleich Kosten zu reduzieren. Zum anderen der eigene Anspruch, sich als innovativer Dienstleister aufzustellen, der im Verbund mit den Fachbereichen die Prozesskompetenz besitzt. Dieses Buch zeigt anhand konkreter Praxisbeispiele effektive Wege auf, die IT Governance des Unternehmens auszugestalten und beeinhaltet auch Ratschläge und eine Checkliste für Praktiker. Die Herausgeber stellen anschaulich dar, wie entscheidend eine effektive IT Governance für den Erfolg der IT insgesamt, aber auch für Großprojekte und Konsolidierungsvorhaben im speziellen ist.
Veranstaltungen: Termine bis Dezember* Systems (Messe München): 23.10.-27.10. München |
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