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Entgeltabrechnung per IKS

Die Einrichtung „Interner Kontrollsysteme“ (IKS) gehört zu den wichtigsten Managementinstrumenten eines jeden Betriebes, für dessen Installation grundsätzlich die Geschäftsleitung verantwortlich ist. Ihr obliegt auch die Pflicht, darauf zu achten, dass die angeordneten Kontrollen durchgeführt werden. Die Geschäftsleitung delegiert im Innenverhältnis die IKS-Aufgabe an die Fachebenen, somit an die Leitung Personal oder Entgeltabrechnung. Ein IKS ermöglicht die permanente Überwachung des Geschäftsbetriebes, der Geschäftsprozesse sowie deren Risikopotentiale. Bernd Hentschel erläutert in einem Beitrag in „LOHN + GEHALT“ am Beispiel der Entgeltabrechnung als klassischer Nebenbuchführung Komponenten und Verfahrensweisen eins IKS.

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Entgeltabrechnung per IKS

02.10.2024

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