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E-Rechnungs-Gipfel 2022

E-Rechnungs-Gipfel 2022: Wie wird das im Koalitionsvertrag festgeschriebene elektronische Meldesystem aussehen?

Von Gerhard Schmidt

28.06.2022

Wie wird das im Koalitionsvertrag festgeschriebene elektronische Meldesystem aussehen, das für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen verwendet werden soll? Das wollten die Teilnehmer des E-Rechnungs-Gipfels 2022 am 20. Und 21. Juni in Berlin wissen. Eine Antwort konnte die Veranstaltung (noch) nicht geben. Doch die Anforderungen an ein Meldesystem und wünschenswerte Umsetzungen wurden im Laufe der Veranstaltung herausgearbeitet.

Gleich zu Beginn standen unter dem Stichwort „Vision“ die Aspekte, die es bei der Digitalisierung des Rechnungsaustauschs als Teil der Supply Chain in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen gilt: Wirtschaftlichkeit, Entbürokratisierung, Innovationsförderung, Interoperabilität, Nachhaltigkeit, Transparenz und Demokratisierung.

In diesem Rahmen bewegten sich dann auch die Vorträge und die teils hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Forschung (Bundestag, Bundessteuerberaterkammer, Bundesverband der Deutschen Industrie, Der Mittelstandsverbund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Hessisches Ministerium der Finanzen, Institut für Digitalisierung im Steuerrecht, Universität Erlangen-Nürnberg, Zentralverband des Deutschen Handwerks).

Als spannende Diskussionspunkte kristallisierten sich die folgenden Fragen heraus.

Was bedeutet schnellstmöglich?

Laut Koalitionsvertrag soll ein Meldesystem „schnellstmöglich“ eingeführt werden. Beim Tempo muss jedoch berücksichtigt werden, dass die EU-Initiative „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ im dritten Quartal 2022 über eine Richtlinie für Mehrwertsteuermeldepflichten und die elektronische Rechnungsstellung entscheiden soll. Daher sollte Deutschland einerseits im Interesse einer europäischen Harmonisierung zunächst auf einseitige Festlegungen verzichten. Um jedoch mitzugestalten, braucht es andererseits aber eine im nationalen Interesse entwickelte Position, welche in Brüssel nachhaltig vertreten wird.

Welchen Umfang sollen die Rechnungsdaten haben?

Es sind überraschend wenige Daten, die der Fiskus letztlich benötigt, um Umsatzsteuerbetrug aufzudecken. Doch das Meldesystem soll nicht nur der Prüfung der Rechnungsdaten dienen, sondern auch der Weiterleitung von Rechnungen. Um zugleich einen unternehmerischen Nutzen von den strukturierten Rechnungsdaten zu haben, müssen diese über einen gewissen Umfang verfügen. Passgenau dafür scheint - insbesondere im Hinblick auf den Nutzen für kleinere Unternehmen - die europäische Norm für eine Kernrechnung.

Wie kommen die Daten zum Fiskus?

Mehrere Milliarden Rechnungen muss ein Meldesystem jährlich empfangen und weiterleiten können. Hoch performant und weitestgehend sicher muss das System sein, um dies leisten zu können. Ein zentrales oder ein dezentrales System? Ein System, das die Verwaltung selbst entwickelt, oder ein System, in das Wirtschaftsunternehmen mit eingebunden sind? Mit der Herausforderung, ein System aufzusetzen, das Rechnungsdaten über geschätzt sechs Billionen Euro Umsätze pro Jahr nach umsatzsteuerlichen Unregelmäßigkeiten durchforstet, dürfte die Verwaltung hinreichend ausgelastet sein. Daher wurden die größten Vorteile in einem Modell für ein Meldesystem gesehen, in das zertifizierte Rechnungsdienstleister (technisch und organisatorisch) eingebunden werden. Denn Rechnungsdienstleister beherrschen bereits die Aufgaben, große Mengen von Rechnungen zwischen beliebigen Unternehmen auszutauschen, sowie die für die umsatzsteuerlichen Kontrollen nötigen Daten aus Rechnungen zu extrahieren und an den Fiskus zu übermitteln. Im Interesse insbesondere größerer Unternehmen können so etablierte Rechnungsaustauschprozesse weitgehend beibehalten und bestehende Investitionen geschützt werden.

Welche Erleichterungen für die Unternehmen sollten kommen?

Die Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Betrieben zu modernisieren und zu entbürokratisieren, hat sich die Koalition mit der Einführung eines Meldesystems zum Ziel gesetzt. Das kann etwa durch Erleichterungen bei Betriebsprüfungen geschehen. Rechnungsdaten, die „anzuschauen“ der Fiskus bereits Gelegenheit hatte, sollten später nicht noch ein weiters Mal vorzulegen sein. Die Aufbewahrungsfristen für Rechnungen könnten reduziert werden oder ganz entfallen, wenn, wie in Italien die Rechnungen vom Staat als Dienstleistung für die Unternehmen archiviert werden.

Wie kann die Vielzahl an kleineren Unternehmen mitgenommen werden?

Rund drei Millionen Klein- und Kleinstunternehmen gibt es in Deutschland. Für diese darf das Absenden einer Rechnung an das Meldesystem keinen größeren Aufwand bedeuten als der bisherige Rechnungsversand. Und es dürfen dafür keine Kosten entstehen, etwa durch die Nutzung eines Rechnungsdienstleisters. Vorteile ergeben sich, wenn für den Rechnungsaustausch nur noch ein Kanal in einem Format zu bedienen ist.

Der E-Rechnungsgipfel 2022 hat gezeigt, dass die Einführung eines Meldesystems für Rechnungen einerseits eine vielschichtige Herausforderung ist, andererseits in der Wirtschaft einen Digitalisierungsschub auslösen kann. Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse und Anregungen von der Politik aufgegriffen werden und in ein Konzept münden, in dem Wirtschaftlichkeit, Entbürokratisierung, Innovationsförderung, Interoperabilität, Nachhaltigkeit, Transparenz und Demokratisierung harmonisch ausbalanciert sind.

Bereits jetzt schon erkennbar sind die Konturen der Agenda des nächstjährigen E-Rechnungs-Gipfels:

  • Was bedeuten die europäischen Regelungen für Deutschland?
  • Welches Modell für das Meldesystem wird implementiert?
  • Welche Vorarbeiten sind von den Unternehmen und deren Softwarelieferanten zu leisten?
  • Wie funktioniert das Onboarding für die Unternehmen?


Der E-Rechnungsgipfel 2023 findet wie in diesem Jahr da statt, wo die politischen Entscheider und die wirtschaftlichen Interessenvertreter sitzen: in Berlin. Am 12. und 13. Juni 2023.

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Rückblick E-Rechnungs-Gipfel 2022

28.03.2024

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