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Zum Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde auf ein digitales Dokumentenmanagementsystem im Rahmen einer AußenprüfungEntscheidung des Finanzgerichts Münster vom 01.07.2010 (6 K 357/10 AO)08.12.2010 Die Finanzverwaltung hat das Recht zum unmittelbaren Datenzugriff auf ein Dokumentenmanagementsystem, in dem eingescannte Eingangsrechnungen aufbewahrt werden. So entschied das Finanzgericht Münster am 01.07.2010. Das klagende Unternehmen wollte den Datenzugriff verwehren und die vorzulegenden Rechnungen im Original oder in Kopie zur Verfügung stellen. Außerdem sei eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und nicht relevanten Dokumenten nicht möglich.© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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