05.08.2022
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Rechtmäßige Hinzuschätzung bei manipulierten Kassenaufzeichnungen eines GaststättenbetreibersBeschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2018 - 7 V 7137/18 -10.04.2019 Nach einer anonymen Anzeige beschäftigte sich die Steuerfahndung mit der Kassenführung einer Gaststätte, leitetet ein Steuerstrafverfahren ein und setzte eine Umsatzseuernachzahlung fest. Dagegen klagte der Gastwirt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage zurück und begründete dies unter anderem mit einer fehlenden bzw. unzureichenden Verfahrensdokumentation für das eingesetze Kassensystem.© Copyright Compario 2022, Autorenrechte bei den Autoren |
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