20.06.2025
|
Rechtmäßige Hinzuschätzung bei manipulierten Kassenaufzeichnungen eines GaststättenbetreibersBeschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 13.12.2018 - 7 V 7137/18 -10.04.2019 Nach einer anonymen Anzeige beschäftigte sich die Steuerfahndung mit der Kassenführung einer Gaststätte, leitetet ein Steuerstrafverfahren ein und setzte eine Umsatzseuernachzahlung fest. Dagegen klagte der Gastwirt. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage zurück und begründete dies unter anderem mit einer fehlenden bzw. unzureichenden Verfahrensdokumentation für das eingesetze Kassensystem.© Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialKI in Steuerprüfung und Steuerfahndung Aus der FinanzverwaltungNordrhein-Westfalen und Fraunhofer IAIS erproben KI-Einsatz bei der Steuerfahndung KassenDeutscher Steuerberaterverband zur Einführung einer Registrierkassenpflicht Aus dem BMFNeues Merkblatt zur grenzüberschreitenden Prüfungs-zusammenarbeit RechtsprechungVerwertungsverbot für von der Staatsanwaltschaft sichergestellte Festplatte im Besteuerungsverfahren Aus der Finanzverwaltung1,6 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen Aus der FinanzverwaltungÜber 3,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Bayern VerbändeUmfrage zur Evaluierung des Kassengesetzes und der Kassensicherungs-verordnung LiteraturGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
20.06.2025