27.11.2025
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EuGH zum Vorsteuerabzug bei RechnungskorrekturenUrteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.07.2010 - C-368/09 -
12.08.2010 Legt der Unternehmer der Steuerbehörde, die eine Rechnung als fehlerhaft beanstandet und den Vorsteuerabzug verwehren will, eine korrigierte Rechnung vor, so wirkt dies rückwirkend vorsteuererhaltend. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH und nach Verwaltungsauffassung wirken Rechnungsberichtigungen nicht zurück; der Vorsteuerabzug wird (mit Steuerzinsfolgen) versagt und erst zum Zeitpunkt der Vorlage korrigierter Rechnungen gewährt. Daran kann nach der Entscheidung des EuGH nun nicht mehr festgehalten werden. Das wirft viele Fragen auf.Urteil
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