07.02.2025
|
EuGH zum Vorsteuerabzug bei RechnungskorrekturenUrteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15.07.2010 - C-368/09 -
12.08.2010 Legt der Unternehmer der Steuerbehörde, die eine Rechnung als fehlerhaft beanstandet und den Vorsteuerabzug verwehren will, eine korrigierte Rechnung vor, so wirkt dies rückwirkend vorsteuererhaltend. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH und nach Verwaltungsauffassung wirken Rechnungsberichtigungen nicht zurück; der Vorsteuerabzug wird (mit Steuerzinsfolgen) versagt und erst zum Zeitpunkt der Vorlage korrigierter Rechnungen gewährt. Daran kann nach der Entscheidung des EuGH nun nicht mehr festgehalten werden. Das wirft viele Fragen auf.Urteil
|
AktuellEditorialRechtlichesPositionspapier der BStBK zum Einsatz von Tax CMS in Betriebsprüfungen Aus dem BMFPauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025 RechtsprechungAuftragsprüfung bei einem Steuerberater LiteraturE-Rechnungen für Dummies (Jochen Treuz) LiteraturDigitalisierung von Geschäftsprozessen im Rechnungswesen (Johannes Riepolt / Stephan Greulich) Aus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz LiteraturAus der FinanzverwaltungAufbau des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen DigitalisierungLeitfaden Digitalisierungsroadmap Geschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Partner-PortalVeranstalter |
07.02.2025