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Rechnung & Co.: Vom physischen Objekt zur abstrakten Äquivalenzklasse

Anregungen zur Modernisierung und Präzisierung der GoBD

Von Gerhard Schmidt

10.07.2017

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011“ für Rechnungen die Unterscheidung in Original und Duplikat/Kopie abgeschafft. An die Stelle dieser nur in der physischen Welt möglichen Unterscheidung tritt nun die abstrakte, alleine durch ihren Inhalt bestimmte Rechnung. Ein anderer Rechnungsbegriff ist in der digitalen Welt auch gar nicht möglich. Der moderne Rechnungsbegriff hat sich allerdings an anderen Stellen des Steuerrechts noch nicht etabliert. Aufgezeigt wird dies an den GoBD, die diesbezüglich nachjustiert werden sollten. Anregungen dazu werden gegeben.

Der Beitrag ist im Original im Jubiläums-Newsletter "25 Jahre Project Consult" erschienen.

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02.10.2024

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