24.08.2026
|
|
Rechnung & Co.: Vom physischen Objekt zur abstrakten ÄquivalenzklasseAnregungen zur Modernisierung und Präzisierung der GoBDVon Gerhard Schmidt10.07.2017 Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011“ für Rechnungen die Unterscheidung in Original und Duplikat/Kopie abgeschafft. An die Stelle dieser nur in der physischen Welt möglichen Unterscheidung tritt nun die abstrakte, alleine durch ihren Inhalt bestimmte Rechnung. Ein anderer Rechnungsbegriff ist in der digitalen Welt auch gar nicht möglich. Der moderne Rechnungsbegriff hat sich allerdings an anderen Stellen des Steuerrechts noch nicht etabliert. Aufgezeigt wird dies an den GoBD, die diesbezüglich nachjustiert werden sollten. Anregungen dazu werden gegeben.Der Beitrag ist im Original im Jubiläums-Newsletter "25 Jahre Project Consult" erschienen. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungPilotprojekt "Express-Betriebsprüfung" in Sachsen Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis RechtsprechungAußenprüfung trotz möglicher Festsetzungsverjährung zulässig RechtsprechungVorsteuerabzug: Wann Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können Aus dem BMFAktionsplan der Bundesregierung gegen Steuer- und Finanzkriminalität Partner-Portal |
24.08.2026