27.11.2025
|
|
Rechnung & Co.: Vom physischen Objekt zur abstrakten ÄquivalenzklasseAnregungen zur Modernisierung und Präzisierung der GoBDVon Gerhard Schmidt10.07.2017 Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011“ für Rechnungen die Unterscheidung in Original und Duplikat/Kopie abgeschafft. An die Stelle dieser nur in der physischen Welt möglichen Unterscheidung tritt nun die abstrakte, alleine durch ihren Inhalt bestimmte Rechnung. Ein anderer Rechnungsbegriff ist in der digitalen Welt auch gar nicht möglich. Der moderne Rechnungsbegriff hat sich allerdings an anderen Stellen des Steuerrechts noch nicht etabliert. Aufgezeigt wird dies an den GoBD, die diesbezüglich nachjustiert werden sollten. Anregungen dazu werden gegeben.Der Beitrag ist im Original im Jubiläums-Newsletter "25 Jahre Project Consult" erschienen. © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGeschäftsbetrieb lückenlos aufrechterhalten ManagementBusiness Continuity Management (BCM) für KMU (kostenfreie Broschüre) RechtsprechungFormeller Buchführungsmangel bei fehlendem Ausweis von Stornobuchungen Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2024 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024 Elektronische RechnungenFAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung Aus dem BMFAus dem BMFFragen und Antworten zum Kassengesetz aktualisiert RechtsprechungE-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe NachrufPartner-Portal |
27.11.2025