30.04.2026
|
|
Rechnung & Co.: Vom physischen Objekt zur abstrakten ÄquivalenzklasseAnregungen zur Modernisierung und Präzisierung der GoBDVon Gerhard Schmidt10.07.2017 Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben „Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011“ für Rechnungen die Unterscheidung in Original und Duplikat/Kopie abgeschafft. An die Stelle dieser nur in der physischen Welt möglichen Unterscheidung tritt nun die abstrakte, alleine durch ihren Inhalt bestimmte Rechnung. Ein anderer Rechnungsbegriff ist in der digitalen Welt auch gar nicht möglich. Der moderne Rechnungsbegriff hat sich allerdings an anderen Stellen des Steuerrechts noch nicht etabliert. Aufgezeigt wird dies an den GoBD, die diesbezüglich nachjustiert werden sollten. Anregungen dazu werden gegeben.Der Beitrag ist im Original im Jubiläums-Newsletter "25 Jahre Project Consult" erschienen. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialAus dem BMFEinordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 2027 Aus der FinanzverwaltungThüringens Betriebsprüfung erreicht Rekord an unangekündigten Kassen-Nachschauen Aus der FinanzverwaltungKassenkontrollen: Viele Mängel in Barbershops, Tattoo- und Nagelstudios Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielt 2025 Mehrergebnis in Höhe von rund 45 Mio. Euro RegelungsvorhabenBStBK fordert Nachbesserungen beim Referentenentwurf einer Außenprüfungsordnung RegelungsvorhabenKritische Würdigung des Entwurfs einer Außenprüfungsordnung durch den DStV LiteraturSteuerfreie Benefits, geldwerte Vorteile und die Sicht des Prüfers (Jan-Phillip Muche) Elektronische RechnungenNeuer FAQ-Katalog der BStBK zur E-Rechnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWie skizzenhaft darf eine (muss eine?) Verfahrens-dokumentation sein? Partner-Portal |
30.04.2026