04.12.2024
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Manipulationssichere Registrierkasse - was Deutschland von Österreich lernen könnteVon Markus Knasmüller11.07.2016 Dr. Markus Knasmüller Am 13. Juli dieses Jahres hat in Deutschland das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf für manipulationssichere Registrierkassen ab 2019 verabschiedet. Deutschland ist damit eines der letzten Länder Europas, das einen derartigen Schutz einführt. Die Nachbarn Österreich und Tschechien sind gerade dabei. Insbesondere von der österreichischen Registrierkassensicherheitsverordnung wurden offensichtlich viele Teile in den vorliegenden Referentenentwurf übernommen. Aus den Erfahrungen der Österreichern könnte aber auch allerhand gelernt werden.
Was Deutschland besser als Österreich gemacht hatKassen-Nachschauen, digitale Schnittstellen, Verkettungen sind Dinge, die es auch in Österreich gibt - wo seit 1. Jänner 2016 eine Registrierkassenpflicht gilt. Auch die Strafe für das Einsetzen von Werkzeugen, die die Sicherheitseinrichtungen umgehen, wurde offensichtlich von den österreichischen Gesetzen übernommen: so ist auch in Österreich eine Strafhöhe von bis zu 25.000,- Euro vorgesehen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Ländern ist aber, dass Deutschland die Manipulationseinrichtungen im Gegensatz zu Österreich zertifizieren lassen wird. Dies ist sicherlich sinnvoll, denn damit gibt es keine Diskussionen, ob Lösungen zulässig sind oder nicht. Von Österreich und Tschechien lernenNicht übernommen wurde aber in Deutschland die Belegerteilungspflicht, die auch in Österreich nicht unumstritten ist. Hier zu Lande werden die – gerade bei Kleinbeträgen – oft liegengelassenen Belege sogar als „Schelling-Papierln“ (benannt nach dem österreichischen Finanzminister) bezeichnet. Letztlich sind sie aber die einzige Möglichkeit die sicher stellt, dass die Umsätze auch im Kassensystem eingegeben werden. Eine Beleglotterie, wie sie etwa in Tschechien geplant ist, bei der jeder Kassenbeleg als Rubbellos dient, könnte die Akzeptanz der Belege bei den Kunden erhöhen. Sehr optimistische Kalkulation vom BundesfinanzministeriumEin großes Problem in Österreich ist, dass nicht nur übliche Kassen betroffen sind, sondern auch alle Fakturenprogramme, sofern damit Rechnungen, die bar bezahlt werden, erstellt werden. Dies obwohl bei Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, wohl ohnehin die Manipulationsgefahr verschwindend gering ist und selbst dann, wenn die Barbezahlung nur in absoluten Ausnahmefällen der Fall ist. Hohe Kosten für UnternehmenViele Unternehmen haben sogar selbst implementierte Systeme im Einsatz, die nun umgeschrieben werden müssen. Das sind aber oft Systeme, die in langjähriger Arbeit entstanden sind und häufig sind die Entwickler teilweise gar nicht mehr greifbar. Es wäre daher sinnvoll, wohl den Manipulationsschutz rein auf die Registrierkassen zu beschränken, auch weil sonst der in Deutschland vom Bundesfinanzministerium kalkulierte einmalige Erfüllungsaufwand in der Höhe von rund 470 Mio. Euro für die Neuanschaffung und Umstellung der Geräte wohl deutlich überschritten werden wird. Insbesondere sollten Automaten und Online-Shops ausgenommen werden. In Österreich wurden die Vereine frustriertEin großes Thema in Österreich waren auch die Vereine, die ursprünglich nur in geringem Maße von der Registrierkassenpflicht befreit waren. Dies führte in der Alpenrepublik zu größeren Protesten: Schlagzeilen in den Medien wie „Tausende Feste wegen Registrierkassenpflicht abgesagt“ waren keine Seltenheit. Wohl waren die Proteste übertrieben und Folge eines schon länger schwebenden Konfliktes zwischen Gastronomiebetrieben und Vereinsfesten, dennoch führen sie zu Erfolg. Denn gerade jetzt wird ein neues Gesetz in Wien beschlossen, dass Vereine vermehrt, bei geschickter Organisation wohl sogar ganz ausnimmt. Was hier politisch gewünscht ist, ist eine Frage, der man sich wohl auch in Deutschland bald stellen wird müssen. Ein monatelanger Konflikt mit einer de facto rückwirkenden Gesetzesänderung schafft nur Verärgerung und Unsicherheit. Wie der Gesetzgeber in Österreich verunsicherteGenerell ist wichtig, dass von Anfang an Klarheit über die Regelungen herrschen muss. Etwas das in Österreich leider nicht immer der Fall war. Zuerst führte eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof dazu, dass der konkrete Einführungstermin für die Registrierkassenpflicht abhängig von der Unternehmensgröße deutlich später als am 1. Jänner 2016 war. Kleinere Unternehmen sind überhaupt erst im nächsten Jahr betroffen. Dann gab es viele Diskussion über Ausnahmen, wie etwa die schon genannten Vereine, aber auch Unternehmen im Freien oder Spezialbereiche wie Banken oder Almhütten. Und zuletzt wurde der Termin für die Einführung des Manipulationsschutzes auch verschoben. Unrealistische Zeitvorgabe in DeutschlandDie vielen Verschiebungen und nachträglichen Erleichterungen sind nicht gerade förderlich gewesen, weil sie die Unternehmen verunsichern. Einige Unternehmen haben sogar Kassen gekauft, die sie gar nicht benötigen! Viele Unternehmen aber denken bei Verschiebungen und Erleichterungen, dass dies so weitergeht und schieben deswegen die Kaufentscheidungen hinaus, bedenken aber nicht, dass wenn dies alle machen, eine rechtzeitige Auslieferung der Kassen völlig unmöglich ist. Nur leider waren diese Verschiebungen in Österreich nötig, weil der vorgegebene Zeitplan von Anfang an unrealistisch war. Auch Anfang 2019 erscheint für Deutschland sehr ambitioniert, möglich ist dies sicherlich nur, wenn die Vorgaben des BSI für den Manipulationsschutz in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Stimmen die Informationen, wonach dies erst Mitte 2017 der Fall sein wird, so ist eine rechtzeitige Umprogrammierung aller Kassen zumindest aus meiner Erfahrung völlig unrealistisch. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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