22.12.2020
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Besteuerungsverfahren 2.0 - Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des BesteuerungsverfahrensVon Stefan Spitz, Stefan Groß16.11.2015 ![]() Stefan Groß ![]() Stefan Spitz Um die Abläufe des Besteuerungsverfahrens wirtschaftlicher und effizienter zu gestalten und die Digitalisierung in der Finanzverwaltung voranzutreiben, wurde am 26. August 2015 der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht. Hierbei wurden drei Handlungsfelder identifiziert: 1. Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Besteuerungsverfahrens durch einen verstärkten Einsatz von Informationstechnologie und zielgenauerem Ressourceneinsatz. 2. Vereinfachte und erleichtere Handhabbarkeit des Besteuerungsverfahrens durch mehr Serviceorientierung und nutzerfreundlichere Prozesse. 3. Neugestaltung der rechtlichen Grundlagen im Hinblick auf Herausforderungen und Lösungsansätze. In einem sechsseitigen Papier geben die Autoren einen Überblick zu den geplanten Änderungen.Die gesetzlichen Änderungen betreffen – bedingt durch verfahrensrechtliche Anpassungen – in erster Linie die Abgabenordnung. Zudem sollen technische und organisatorische Anpassungen auf untergesetzlicher Ebene durchgeführt werden. Die vorgesehenen Neuregelungen sollen, die technische Umsetzung vorausgesetzt, ab dem Veranlagungszeitraum 2017 zur Anwendung kommen. Ein wesentliches Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die ausschließlich automationsgestützte Bearbeitung von Steuererklärungen. Hier sollen durch den verstärkten Einsatz von IT die personellen Ressourcen der Finanzverwaltung geschont werden, damit diese für risikoreiche und komplexe Steuerfälle zur Verfügung stehen. Die Hauptintention der Finanzverwaltung besteht dabei darin, sog. „prüfungsbedürftige Fälle“ anhand von spezifischen Risikoparametern zielgerichtet zu identifizieren. Die gezielte Fallauswahl soll dabei unter Zuhilfenahme eines Risikomanagementsystems vorgenommen werden, welches unter Einbeziehung unterschiedlicher Informationen besonders risikobehaftete Fälle zur personellen Bearbeitung vorschlägt. Die Finanzverwaltung kann dabei auf Erfahrungswerte, insbesondere aus dem Bereich der Umsatzsteuer zurückgreifen. Die Zielsetzung dürfte dabei in der Entwicklung eines regelbasierten Systems liegen, welches neben generischen Risikofiltern auch neuronale Elemente enthalten dürfte, die insbesondere Informationen aus weiteren Quellsystemen – wie etwa dem elektronischen Kontrollmitteilungsverfahren – in Echtzeit verarbeiten und interpretieren kann. In einem sechsseitigen Papier geben die Autoren einen Überblick zu den geplanten Änderungen. © Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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