06.11.2024
|
Eine erste Analyse zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen GrundaufzeichnungenFiskus sagt Kassenmanipulation den Kampf anVon Stefan Groß21.03.2016 ![]() Stefan Groß Es steht außer Zweifel, dass der Fiskus gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung vorgehen muss. Im Bereich bargeldintensiver Branchen sind Fiskalspeicher hierfür sicherlich ein probates Mittel. Allerdings darf dies nicht dazu führen, den Unternehmen unverhältnismäßig hohe Lasten aufzuerlegen. So bedarf es zwingend einer Präzisierung des Zertifizierungsprozederes, gerade was den Prüfungsgegenstand und das Erfordernis einer Rezertifizierung angeht.Kontraproduktiv wirken dabei die Verwendung neuer bzw. die Neudefinition feststehender Begrifflichkeiten, wie etwa „nichtflüchtige“ Datenträger oder auch „elektronische Archivierung“. Dazu bedarf es zwingend der Präzisierung der technischen Vorgaben in Bezug auf die Verwendung zulässiger Speichersysteme, ansonsten stellt sich die Aufbewahrung schnell als Vabanquespiel mit unkalkulierbarem Ausgang dar. Insoweit ist zumindest gut daran getan, die dargestellte Novellierung erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Aber vielleicht ist dies dann auch Makulatur, wenn die vielfach kolportierten Überlegungen zur Abschaffung des Bargeldsektors bis dahin zur „Orwellschen Realität“ werden. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementRechtsprechungKeine ernstlichen Zweifel an der Richtsatzsammlung Elektronische RechnungenUmsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland LiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht Partner-PortalVeranstalter |
06.11.2024