17.09.2026
|
|
Eine erste Analyse zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen GrundaufzeichnungenFiskus sagt Kassenmanipulation den Kampf anVon Stefan Groß21.03.2016 ![]() Stefan Groß Es steht außer Zweifel, dass der Fiskus gegen vorsätzliche Steuerhinterziehung vorgehen muss. Im Bereich bargeldintensiver Branchen sind Fiskalspeicher hierfür sicherlich ein probates Mittel. Allerdings darf dies nicht dazu führen, den Unternehmen unverhältnismäßig hohe Lasten aufzuerlegen. So bedarf es zwingend einer Präzisierung des Zertifizierungsprozederes, gerade was den Prüfungsgegenstand und das Erfordernis einer Rezertifizierung angeht.Kontraproduktiv wirken dabei die Verwendung neuer bzw. die Neudefinition feststehender Begrifflichkeiten, wie etwa „nichtflüchtige“ Datenträger oder auch „elektronische Archivierung“. Dazu bedarf es zwingend der Präzisierung der technischen Vorgaben in Bezug auf die Verwendung zulässiger Speichersysteme, ansonsten stellt sich die Aufbewahrung schnell als Vabanquespiel mit unkalkulierbarem Ausgang dar. Insoweit ist zumindest gut daran getan, die dargestellte Novellierung erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen. Aber vielleicht ist dies dann auch Makulatur, wenn die vielfach kolportierten Überlegungen zur Abschaffung des Bargeldsektors bis dahin zur „Orwellschen Realität“ werden. © Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026