Newsletter Ausgabe 12-2016 vom
22. Dezember 2016
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Warten auf die Inspirationen des BSI
Nun ist es also verabschiedet, das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen oder kurz Kassengesetz. Ganz nach dem „Struckschen Gesetz", dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie es hineinkommt, wurde der Entwurf der Bundesregierung im Finanzausschuss des Bundestages noch modifiziert. Eine Belegausgabepflicht (mit Ausnahmen) wurde eingefügt. Und ein neuer amtlich vorgeschriebener Vordruck wurde eingeführt, auf dem jede In- und Außerbetriebnahme eines Kassensystems dem Finanzamt mit detaillierten Angaben zeitnah anzuzeigen ist. Hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf noch den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft bei den Bürokratiekosten aus Informationspflichten als vernachlässigbar beziffert, so hüllt sich der Finanzausschuss hier in Schweigen. Genauso wie beim Nutzen dieser Informationen für das Finanzamt. Genauso wenig wie ein Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle aus dem Kraftfahrzeugschein ablesen kann, ob das Fahrzeug irgendwann einmal tiefer gelegt und der Motor frisiert wurde, genauso wenig kann ein Finanzbeamter aus der Seriennummer einer Registrierkasse Rückschlüsse ziehen, ob diese manipuliert wurde oder nicht.
Nach wie vor bleibt es spannende, was aus der Wundertüte „zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung" wohl herauskommen wird. Das muss das das Bundesministerium der Finanzen in einer Rechtsverordnung erst noch definieren. Mit der Festlegung von Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung kann der Finanzminister, wenn ihm selbst nichts Brauchbares dazu einfällt, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beauftragen. Das wird wohl auch so kommen. Das BSI muss die Kassensysteme ja zertifizieren und da überlässt man ihm doch auch gerne, sich über die Zertifizierungskriterien Gedanken zu machen. Was dem BSI dazu wohl einfällt? Immerhin: Über das Ergebnis mitzubefinden, hat sich der Bundestag nun vorbehalten.
Ich wünsche Ihnen friedliche Weihnachtstage und einen schwungvollen Start in ein erfolgreiches Jahr 2017
Ihr Gerhard Schmidt
Rechtsgrundlagen: Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verabschiedet
Der Bundestag hat am 15.12.2016, der Bundesrat einen Tag später das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. An dem nach wie vor umstrittenen Gesetz kam es im Finanzausschuss des Bundestages noch zu einigen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Kommentare: Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen aus österreichischer Perspektive (Markus Knasmüller)
Das Gesetz ist nun beschlossen, etwas anders als ursprünglich geplant, mit einer Reihe von Ausnahmen. Die Kernpunkte sind:
Literatur: Kassenbuchführung (Karin Nickenig)
Karin Nickenig befasst sich in aller Kürze mit den aktuell bestehenden Regelungen zur Kassenbuchführung und den geplanten Änderungen ab dem Jahr 2017 durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen („Kassengesetz"). Mit Hilfe dieses essentials erhält der Praktiker einen Überblick über die stets fortschreitende Komplexität der Regelungen zur Kassenbuchführung.
Experten erläutern die GoBD: Was bedeutet „Verfahrensdokumentation“?
Die GoBD konstatieren, dass für die Prüfung der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig ist. Die Autoren erläutern die Zielsetzung einer Verfahrensdokumentation und führen aus, welche Maßnahmen auf Unternehmensseite ergriffen werden sollten, um den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation zu entsprechen.
Leitfäden: GoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 2.1 erschienen
Der von der von Peters, Schönberger & Partner mbB erstmals im April 2015 herausgegebene, inzwischen 198 Seiten umfassende Leitfaden ist in Version 2.1 erschienen. Er enthält eine Überarbeitung und Ergänzung zur Unveränderbarkeit und Ergänzungen die DSAG-Handlungsempfehlungen zur Anwendung des Datenzugriffs (GoBD/GDPdU) durch die Finanzverwaltung betreffend.
Rechtsprechung: Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen aufgrund Bp nach Herabsetzung der Steuerforderungen im Einspruchsverfahren
Das FG München bestätigt die Auffassung der Finanzverwaltung: Wenn im Rahmen einer Außenprüfung vom Prüfer Rückstellungen für prüfungsbedingte Mehrsteuern im Jahr ihrer wirtschaftlichen Entstehung und somit in der Schlussbilanz des jeweiligen Prüfungsjahres gebildet wurden, dann sind bei Herabsetzung der Mehrsteuern in einem späteren Einspruchsverfahren die aufgrund der Mehrsteuern gebildeten Rückstellungen gleichfalls in der Schlussbilanz des jeweiligen Prüfungsjahres in entsprechender Höhe herabzusetzen und nicht erst in der Schlussbilanz des Jahres, in dem das Einspruchsverfahren abgeschlossen worden ist.
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* Datev-Fachtage Wirtschaftsprüfung (Datev): 12.01.-13.01. München, 18.01.-19.01. Berlin
* Process Mining mit IDEA (Audicon): 20.01. Webinar
* Blockschulung-IDEA-AIS-TaxAudit Professional (Audicon): 17.01.-20.01. Hamburg
* Praktikerseminar zu SAP-Berechtigungen (Audicon): 08.-09.02. Düsseldorf
* CeBIT (Deutsche Messe): 20.03.-24.03. Hannover
* PraxisForum Digitale Prozesse: GoBD und Prüfungen (GISA): 31.05.-01.06. Berlin
Audicon: Rückblick 2016: Audicon Webinare in der Übersicht
Weihnachten steht vor der Tür und so neigt sich das Jahr 2016 mit großen Schritten seinem Ende zu. Zeit, auf die vergangenen 12 Monate zurückzublicken. Spannende Themen haben uns auch in diesem Jahr wieder begleitet – die GoBD, der neue Unionszollkodex (UZK) oder neue Entwicklungen in der Jahresabschlussprüfung.
DATEV: Qualitätssicherungshandbuch mit Mehrwert
DATEV ProCheck Prozessmodell Wirtschaftsprüfer (Art.-Nr. 96324) unterstützt Sie beim Aufbau Ihres kanzleiindividuellen QS-Handbuchs. Alle notwendigen Regelungen zur Praxisorganisation, Auftragsabwicklung (Organisation und Durchführung) und Nachschau sind beschrieben. Darüber hinaus sind praxisbezogene Arbeitshilfen in Form von Mustervorlagen, z. B. zur Unabhängigkeit und zur Mitarbeiterbeurteilung integriert.
GISA: GISA an Empfehlung von EDNA für Zugferd als Standard zum Rechnungsaustausch für den Energiemarkt beteiligt
Mit "ZUGFeRD 1.0 für den Energiemarkt" hat der EDNA Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V. in Zusammenarbeit mit FeRD e.V. eine eigene Umsetzungsempfehlung für den Energiemarkt vorgelegt. EDNA hatte in den letzten Monaten den Standard zum elektronischen Rechnungsaustausch genau unter die Lupe genommen und festgelegt, wie die spezifischen energiewirtschaftlichen Inhalte eindeutig und widerspruchsfrei auf Basis dieses Standards abgebildet werden können. GISA war als IT-Experte für die Energiewirtschaft in die Entwicklung des Standards einbezogen.