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Newsletter Ausgabe 05-2004 vom 14.05.2004Inhalt:Magazin
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Editorial: Wer die GDPdU erfüllt, ist vor Viren geschütztDie IT-Ausfälle infolge der in letzter Zeit immer zahlreicheren und tückischeren Angriffe auf die IT-Systeme offenbaren in den Unternehmen vielfach teils erhebliche Defizite bei der IT-Sicherheit. IT-Sicherheit ist dummerweise kein Produkt, das sich irgendwo fertig kaufen ließe, sondern ein Verfahren, das akribisch (und kontinuierlich!) konzipiert, realisiert, dokumentiert und kontrolliert werden muss. Wo stehen diese Anforderungen an die IT-Sicherheit im Unternehmen? Sie stehen außer im Lehrbuch für IT-Manager in den GoBS (auf denen die GDPdU aufsetzen) und im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)! Wenn ein IT-System durch einen externen Angriff Schaden nimmt, dann sind die Ursachen dafür doch wohl zunächst im Verfahren zu suchen: Was hat versagt? Das Konzept, die Dokumentation, die Kontrolle? Unternehmen mit durchgängigen IT-Sicherheitsverfahren, die dennoch Schaden durch externe Attacken auf ihre IT nehmen, dürften schwer zu finden sein. Wirtschaftliche Schäden infolge von IT-Ausfälle durch eine zuverlässige IT-Sicherheitslösung zu minimieren, muss das Interesse jeden Unternehmens sein. Das schöne für die Unternehmen, die dieses Interesse auch verfolgen, ist: Wer im Unternehmen eine funktionierende IT-Sicherheitslösung hat, der hat bereits wesentliche Anforderungen des BDSG und der GDPdU erfüllt. Ihr Gerhard Schmidt Prüfsoftware: Finanzgerichte in NRW erwerben IDEAVor dem Hintergrund des Einsatzes von IDEA im Rahmen der GDPdU haben die Finanzgerichte in NRW mehrere Lizenzen an IDEA, der offiziellen Prüfsoftware der Finanzverwaltung, erworben. Grund des Erwerbs ist die Notwendigkeit, Streitfälle in Bezug auf den Datenzugriff zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen innerhalb der Finanzgerichte nachvollziehen zu können. Der steigende Einsatz von IDEA bei der Betriebsprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung und der Umsatzsteuersonderprüfung im Rahmen der GDPdU machte die Anschaffung erforderlich. IT-Management: Schonfrist beim Datenschutz läuft abWarum haben alle die Fristen des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) "übersehen"? Die Übergangszeit (Schonfrist) für das neue BDSG endet am 22.5.2004! Es drohen nun erhebliche Bußgelder und Strafen, wenn man die Vorschriften nicht einhält. Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist ab 4 Mitarbeitern Pflicht. Neue Dokumentations-Pflichten müssen von jedermann eingehalten werden. Eine behördliche Überprüfung ist jederzeit und unangemeldet möglich! Ulrich Giesen klärt auf, was jetzt zu tun ist. IT-Management: Roadshow "IT-Sicherheit" mit dem SigBusEine bundesweite Roadshow zum Thema "IT-Sicherheit" startete das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit geförderte Netzwerk "Elektronischer Geschäftsverkehr" (www.ec-net.de) am 3. Mai 2004 in Hannover. Bis Ende Juni wird der SigBus, ein mobiler IT-Sicherheits-Showroom, in 22 deutschen Städten Station machen und über Aspekte der Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit im elektronischen Geschäftsverkehr informieren. Besonderer Clou für die Roadshow-Besucher ist eine Demonstration praktischer Anwendungslösungen im integrierten Computerlabor, u.a. zu den Themen elektronische Vergabe, vollelektronisches Mahnverfahren oder Verwenden von elektronischen Massenrechnungen. Literaturtipp: IT-Outsourcing in der PraxisIT-Outsourcing ist heute ein Top-Thema in den Führungsetagen der Unternehmen auch im Zusammenhang mit GDPdU-Lösungen. Die Senkung der IT-Kosten zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit steht mehr denn je im Mittelpunkt unternehmensstrategischer Überlegungen. Die Frage dabei ist nicht mehr ob, sondern was und wie ausgelagert wird. Das vorliegende, von Torsten Gründer herausgegebene Buch aus dem Erich Schmidt Verlag beschreibt praxisnah die verschiedenen IT-Service-Modelle. Typische Aspekte wie SLAs, Projektmanagement, Leistungsgestaltung und -messung, Personalübergang, IT-Sourcing Mediation, Service Level Management sowie rechtliche und steuerliche Gesichtspunkte werden vertieft dargestellt.
Veranstaltungen: Termine im Mai und JuniIm Mai und Juni finden Veranstaltungen zu Themen der elektronischen Steuerprüfung statt in Köln, Mannheim, München, Berlin, Leipzig und Hamburg. Veranstalter sind Audicon / Ernst & Young und HSP.
Rubriken: Neu: IT-ManagementIT-Sicherheit, Datenschutz, elektronischer Geschäftsverkehr, elektronische Signatur, Outsourcing, IT-Governance das Thema elektronische Steuerprüfung hängt mit all diesen und vielen weiteren IT-Themen untrennbar zusammen. Der aktuelle Newsletter macht dies durch die Meldungsinhalte deutlich. Um diese Themen im Forum Elektronische Steuerprüfung" angemessen und übersichtlich zu repräsentieren, wurde eine neue Rubrik eingeführt: IT-Management. HSP: Opti.List in d.velop/d.3 integriertDas integrierte digitale Archiv, Dokumenten- und Workflowmanagement System d.velop/d.3 der d.velop AG, Gescher, ist unbeschränkt konform zu IDEA, der offiziellen Prüfsoftware der Finanzverwaltung. In Kooperation mit der HSP Handels-Software-Partner GmbH, Norderstedt, wurde die praxisbewährte Drucklisten-Archivierungslösung Opti.List in d.velop/d.3 integriert. Opti.List bereitet sämtliche im Archivsystem vorhandenen steuerpflichtigen Daten so auf, dass sie zuverlässig an IDEA, gemäß der GdPdU zur Prüfung übergeben werden können.
Mobius: Kooperationen bei ProjektbegleitungUnabhängige Beratungsunternehmen übernehmen bei GDPdU-Projekten der Mobius Managements Systems GmbH die Projektbegleitung. Dazu zählen die KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft AG, Berlin, die h & p Consulting, Eschborn, die Avinci GmbH, Frankfurt und die dolphin Organisationsberatung und IT-Projekte GmbH, Oberhaching.
SER: SER InvoiceMaster mit Rechnungsprüfungs-WorkflowDas schnelle und qualitätsgesicherte Prüfen von Einzel- und Sammelrechnungen, auch über mehrere Instanzen, ermöglicht der Rechnungsprüfungs-Workflow des SER InvoiceMaster. Mit dem integrierten Workflow hat SER ihre Lösung für automatisierte Rechnungseingangsbearbeitung komplettiert: von der Erfassung buchungsrelevanter Daten über die Prüfungs- und Genehmigungsabläufe bis hin zur abschließenden Buchung. Kostentransparenz, Wahrung von Zahlungszielen, Skontofristen und Vorsteuerabzug sowie eine verbesserte Liquiditätsplanung sind das Ergebnis.
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