17.11.2023
|
Finanzgerichte in NRW erwerben IDEADüsseldorf, 04.05.2004: Vor dem Hintergrund des Einsatzes von IDEA im Rahmen der GDPdU haben die Finanzgerichte in NRW mehrere Lizenzen an IDEA, der offiziellen Software der Finanzverwaltung, erworben.Grund des Erwerbs ist die Notwendigkeit, Streitfälle in Bezug auf den Datenzugriff zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen innerhalb der Finanzgerichte nachvollziehen zu können. Der steigende Einsatz von IDEA bei der Betriebsprüfung, der Lohnsteueraußenprüfung und der Umsatzsteuersonderprüfung im Rahmen der GDPdU machte die Anschaffung erforderlich. »Der Erwerb von IDEA durch die Finanzgerichte ist ein deutliches Signal an die Unternehmen, dass sie vor den GDPdU die Augen nicht mehr verschließen können und die Finanzverwaltung Ernst macht mit dem digitalen Datenzugriff« meint Pietro Dilthey, Managing Director von Audicon. © Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialIT-SicherheitSelbsttest „Wie gut ist Ihre Unternehmens-Cybersecurity?“ Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2022 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2022 Aus dem BMFNichtbeanstandungsregelung zu EU-Taxametern und Wegstreckenzählern RechtsprechungBetriebsprüfer hat keinen Anspruch auf Vorlage eines elektronischen Gesamtjournals LiteraturKassenführung in der Gastronomie (Gerd Achilles) GesetzgebungGesetzt zur E-Rechnungspflicht im parlamentarischen Verfahren Elektronische RechnungenElektronischer Rechnungsaustausch in Deutschland Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
17.11.2023