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Mathematisch-statistische Prüfmethoden und CoronaEditorial des Email-Newsletters 06-2020 vom 14.07.202030.06.2020 ![]() Gerhard Schmidt In kürzester Zeit die Unternehmensdaten nach Unregelmäßigkeiten durchforsten, um Anhaltspunkte für mögliche Steuerverkürzungen zu gewinnen, das leisten die mathematisch-statistischen Prüfmethoden des Fiskus. Während der Coronakrise, deren Ende noch längst nicht absehbar ist, sind unregelmäßige Unternehmensdaten der Normalfall. Viele Prüfansätze der digitalen Datenanalyse werden damit zum stumpfen Schwert. War es vor Corona in manchen Fällen für einen Prüfer naheliegend, die Umsatzdaten der Eisdiele mit den Wetterdaten zu korrelieren, so kann es in diesem Sommer auch bei längerer Hitzeperiode viele Gründe für Umsatzschwankungen beim Eisverkauf geben. Lieferengpässe wegen Konkurs des Geschäftspartners, Mitarbeiter in Quarantäne, kurzfristige Absage einer Veranstaltung durch die Kommune, etc. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen gut beraten, betriebliche Besonderheiten, die zu Unregelmäßigkeiten bei den steuerlich relevanten Daten führen, zu dokumentieren. Für die Zeit der Coronakrise muss dieser Rat wohl relativiert werden. Einem Unternehmen, das jeden Tag mit neuen betrieblichen Besonderheiten konfrontiert ist und wie viele etwa in der Hotellerie- und Gastronomiebranche um das pure wirtschaftliche Überleben kämpft, steht der Sinn nicht unbedingt nach penibler Dokumentation. Es setzt vorrangig alle seine Kräfte daran, auch 2021 noch Steuern zahlen zu dürfen, etwa die Lohnsteuer für die Mitarbeiter. Das Unternehmen über die Zeit gerettet zu haben, ist für den Fiskus relevanter als ein Zeitreihenvergleich für das Jahr vor der Insolvenz. Das sollte bei Betriebsprüfungen entsprechend gewürdigt werden. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2025, Autorenrechte bei den Autoren |
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