Newsletter Ausgabe 6-2020 vom
14. Juli 2020
Inhalt:
MAGAZIN
MESSE
Editorial: Mathematisch-statistische Prüfmethoden und Corona
In kürzester Zeit die Unternehmensdaten nach Unregelmäßigkeiten durchforsten, um Anhaltspunkte für mögliche Steuerverkürzungen zu gewinnen, das leisten die mathematisch-statistischen Prüfmethoden des Fiskus. Während der Coronakrise, deren Ende noch längst nicht absehbar ist, sind unregelmäßige Unternehmensdaten der Normalfall. Viele Prüfansätze der digitalen Datenanalyse werden damit zum stumpfen Schwert. War es vor Corona in manchen Fällen für einen Prüfer naheliegend, die Umsatzdaten der Eisdiele mit den Wetterdaten zu korrelieren, so kann es in diesem Sommer auch bei längerer Hitzeperiode viele Gründe für Umsatzschwankungen beim Eisverkauf geben. Lieferengpässe wegen Konkurs des Geschäftspartners, Mitarbeiter in Quarantäne, kurzfristige Absage einer Veranstaltung durch die Kommune, etc.
Grundsätzlich ist jedes Unternehmen gut beraten, betriebliche Besonderheiten, die zu Unregelmäßigkeiten bei den steuerlich relevanten Daten führen, zu dokumentieren. Für die Zeit der Coronakrise muss dieser Rat wohl relativiert werden. Einem Unternehmen, das jeden Tag mit neuen betrieblichen Besonderheiten konfrontiert ist und wie viele etwa in der Hotellerie- und Gastronomiebranche um das pure wirtschaftliche Überleben kämpft, steht der Sinn nicht unbedingt nach penibler Dokumentation. Es setzt vorrangig alle seine Kräfte daran, auch 2021 noch Steuern zahlen zu dürfen, etwa die Lohnsteuer für die Mitarbeiter. Das Unternehmen über die Zeit gerettet zu haben, ist für den Fiskus relevanter als ein Zeitreihenvergleich für das Jahr vor der Insolvenz. Das sollte bei Betriebsprüfungen entsprechend gewürdigt werden.
Ihr Gerhard Schmidt
Kassen: Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gewähren Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen
Die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben am 10. Juli gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Die Länder schufen eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.
Corona: Muster-Corona-Dokumentation des ZDH
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine kostenfreie „Muster-Corona-Dokumentation" veröffentlicht. Die freiwillige Anfertigung einer „Corona-Dokumentation" kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern. Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf Chancen zur Erzielung von Einnahmen auswirken. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen führt dies zwangsläufig zu „Auffälligkeiten" und entsprechenden Nachfragen.
Literatur: GoBD-Praxisleitfaden für Unternehmen
Mit dem aktualisierten GoBD-Praxisleitfaden der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung (AWV) erhalten Unternehmen und deren steuerliche Berater praktische Hilfestellung, um an den neuen GoBD-Regelungen möglichst rechtssicher zu partizipieren und bei Verschärfungen auf der sicheren Seite zu sein. Der AWV-Praxisleitfaden sorgt für ein besseres Verständnis der GoBD-Anpassungen und zeigt konkrete Wege auf, die Neuerungen umzusetzen. Dabei können nicht alle Unsicherheiten ausgeräumt werden, aber der Leser wird in die Lage versetzt, qualifizierte Entscheidungen zu treffen.
Rechtsprechung: Regelung des Rechts auf Teilnahme einer Gemeinde an Außenprüfung des Finanzamts gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen
Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied: 1. Die Gemeinden sind nicht dazu ermächtigt, gegenüber Gewerbesteuerpflichtigen die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an der Außenprüfung des Finanzamts anzuordnen. 2. Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung der Gemeinde ihr Recht zur Teilnahme an dieser Außenprüfung ein. 3. Da es sich bei der Regelung des Rechts auf Teilnahme an der Außenprüfung um einen gegenüber dem Steuerpflichtigen eigenständigen Verwaltungsakt handelt, kann der Steuerpflichtige im Rahmen der Anfechtung dieser Anordnung alle Einwendungen geltend machen. 4. Die Finanzbehörde muss zur Wahrung des Steuergeheimnisses im Einzelnen sorgfältig prüfen, ob die Offenbarung bestimmter Informationen der Durchführung des Verfahrens dient und verhältnismäßig ist.
Rechtsprechung: Pflicht zur Führung eines Kassenbuches bei Bareinnahmen und -ausgabe
Das Finanzgericht Hamburg beschloss: Wickelt der Steuerpflichtige Barverkäufe im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit dergestalt ab, dass die Kunden den Kaufpreis unmittelbar nach Kaufvertragsschluss in bar begleichen, ist er zur Führung eines Kassenbuchs gem. § 146 Abs. 1 Satz 2 AO verpflichtet. Die nachträgliche Buchung als Entnahme einer Kaufpreisforderung und vermeintliche Vereinnahmung des Bargeldes im Privatvermögen führt nicht dazu, dass keine Bareinnahmen im Sinne des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO vorliegen. Der Begriff der "Kasse" im Sinne des § 146 Abs. 1 Satz 2 AO ist weit zu fassen.
Literatur: Steuerfahndung - Beratung und Verteidigung (Jürgen R. Müller, Christian Fischer)
Auch wenn ein Unternehmen bemüht ist, die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, lässt sich die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nicht immer ausschließen. In dieser Situation ist die solide Beratung zu den vielfältigen Facetten des Steuerfahndungsfalls und den damit verbundenen Risiken unerlässlich. Welche Möglichkeiten der Beratung und Verteidigung bestehen, zeigen die erfahrenen Steuerstrafverteidiger Jürgen R. Müller und Christian Fischer detailliert und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung auf. Ein Praxisbuch für Unternehmen und ihre steuerlichen Berater, das Sie mit vielen Beispielen und Verhaltensempfehlungen unterstützt.
Pressespiegel / Linktipps
* Sachsens Steuerfahnder erfolgreich wie lang nicht (MDR, 04.07.2020
* Wie und was der Fiskus in Corona-Zeiten prüft
* (Gewinn, 02.07.2020) Eine mangelhafte Kassenführung birgt hohe Risiken (Springer Professional, 29.06.2020)
* Welche Grundsätze bei der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen gelten (Haufe, 18.06.2020)
Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate
* 24.07. Webinar: Ein Jahr Claudia: Feiern Sie mit uns! (Audicon)
* 30.07. Webinar: SAP-Data Export im Self-Service (Audicon)
* 07.08. Webinar: Remote-Prüfung mit IDEA Datenanalyse (Audicon)
* 20.08. Webinar: Mehr Sicherheit bei Lieferungen ins EU-Ausland: Risikoorientierte Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Audicon)
* 04.09. Webinar: Continuous Auditing mit Datenanalyse (Audicon)
* 21.09.-22.09. Düsseldorf: E-Rechnungs-Gipfel (Vereon)
* 30.09.-01.10. Dortmund: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 29.10.-30.10. Berlin: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
* 08.12.-09.12. Hamburg: Fachtagung Digitale Datenanalyse 2020 (Datev)
GISA: PraxisForum Compliance & Digitalisierung - Terminverschiebung nach 2021
Wir haben uns entschlossen in der aktuellen Zeit der Corona-Pandemie die Dinge so positiv zu sehen, wie es eben gerade noch möglich ist. Deshalb freuen wir uns mit Ihnen schon jetzt auf den kommenden Frühling. Denn wir werden unser langjährig durch die Teilnehmer mitgestaltetes, traditionsreiches PraxisForum Compliance & Digitalisierung vom Herbst 2020 in das Frühjahr 2021 verschieben.
Audicon: Ohne IT-Hilfe zum SAP-Datenexport
Audicon zeigt in einem kostenlosen Webinar, wie Steuerabteilungen Datenextraktionen für Betriebsprüfungen eigenständig – ohne Einbeziehung der IT - aus dem SAP-System vornehmen können. Dies gelingt sogar aus dem Home-Office heraus, unter Berücksichtigung aller datenschutztechnischen Anforderungen. Mit Hilfe des SAP-zertifizierten Datenextrationstools SmartExporter können Fachanwender Datenexporte (unter Einbeziehung ihrer SAP-Berechtigungen) selbst erzeugen.
FibuNet: Bei Autohaus Röwe läuft DMS CARLO reibungslos mit FibuNet
Das FibuNet-Lösungspaket deckt mit seinem Funktionsspektrum die Anforderungen von VW- und Audi-Händlern bereits so branchenspezifisch ab, dass bei einer Standard-Einführung in diesem Umfeld keine Softwareanpassungen oder Erweiterungen erforderlich sind. Der Schwerpunkt der Umstellung der Buchhaltung von CARLO auf FibuNet umfasste dadurch neben der Anpassung der bidirektionalen Schnittstelle lediglich die Übernahme der Altdaten, die im GDPdU-Format aus der Navision-Datenbank des CARLO-DMS in FibuNet migriert werden konnten.
DATEV: Abonnement der Broschüre Wirtschaftsprüfung in der Praxis
Sie möchten regelmäßig aktuelle Themen rund um den Prüfungsprozess erhalten? Nutzen Sie die Möglichkeit und abonnieren Sie die kostenlose DATEV-Broschüre Wirtschaftsprüfung in der Praxis unter der Art.-Nr. 19092. So erhalten Sie ab der nächsten Ausgabe automatisch die gewünschte Anzahl Broschüren. Die nächste Ausgabe erscheint Ende September 2020 und steht unter dem Fokus: Wirtschaftsprüfer 2.0.