30.12.2020
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Impulse in die falsche RichtungEditorial des Email-Newsletters 10-2006 vom 20.10.2006![]() Der Betriebsprüfer hat sich angekündigt. Das Unternehmen bereitet sich in geradezu vorbildlicher Weise auf die Prüfung vor: Die Daten aus dem abgeschalteten Altsystem werden auswertbar aufbereitet, eine Verfahrensdokumentation erstellt. Der Prüfer kommt. Nicht ohne Stolz präsentiert das Unternehmen dem Prüfer Daten und Dokumentation. Und dieser? Das interessiert mich alles nicht, geben Sie mir bitte Ihre Papierunterlagen! So jüngst geschehen. Schlechte Erfahrungen sind ein wichtiger Impulsgeber bei der Realisierung von GDPdU-Lösungen. Das beschriebene Unternehmen hat schlechte Erfahrungen gemacht: Es hat die geltenden rechtlichen Regelungen Ernst genommen und gehörigen Aufwand betrieben, der sich dann jedoch als völlig überflüssig herausgestellt hat. Diese Erfahrungen, dass Unternehmen gar nicht oder nur geringfügig elektronisch geprüft wurden, werden schnell publik. Kaum publik wird dagegen, wenn Unternehmen bei elektronischen Prüfungen in Schwierigkeiten geraten. Impulse für ein GDPdU-Bewusstsein durch derartige schlechte Erfahrungen sind daher relativ gering. Welches Unternehmen bekennt sich schon offen zu seinen Problemen? Fatal bei der Umsetzung der GDPdU in der deutschen Wirtschaft sind Staatsdiener, die rechtstreuen Unternehmen die lange Nase zeigen. Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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