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Was ist was in der elektronischen Geschäftswelt?Editorial des Email-Newsletters 03-2005 vom 09.03.2005![]()
Der Wandel von der klassischen zur elektronischen Geschäftswelt
wirft immer wieder Fragen auf, wie die beiden Welten begrifflich
miteinander in Beziehung stehen. Insbesondere dann, wenn dabei
gesetzliche Vorschriften eine Rolle spielen, wie bei der
Aufbewahrungspflicht für bestimmte Unterlagen. Beispiel: Email. Was ist
eine Email? Ist eine Email selbst eine Unterlage (ein Dokument) oder
ist eine Email der Briefumschlag für den Transport einer in der
Anlage befindlichen Unterlage? Tritt der Email-Versand an Stelle des
Versandes einer Unterlage per Post oder an Stelle eines
Telefongespräches, sofern er den Charakter einer - asynchronen -
mündlichen Kommunikation besitzt? Alle Fälle sind möglich. Hinsichtlich
der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sind sie jedoch genau zu
unterscheiden. Da durch die elektronische Steuerprüfung die
Aufbewahrungspflichten nicht verschärft werden sollten, muss auch
weiterhin gelten, dass Briefumschläge (auch elektronische) und
Telefonnotizen (in Form von kurzen Emails) nicht zu den
aufbewahrungspflichtigen Unterlagen gehören. Doch was ist in der
elektronischen Welt überhaupt eine Unterlage? Ganz allgemein und im
konkreten Einzelfall? Das nächste Beispiel für begrifflichen
Klärungsbedarf.
Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
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