02.10.2024
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Unternehmen brauchen EntscheidungssicherheitEditorial des Email-Newsletters 06-2003 vom 02.10.2003
"Ich akzeptiere die Notwendigkeit elektronischer Steuerprüfungen, ich habe meine Unternehmensprozesse streng an den Anforderungen der GoBS ausgerichtet und in einer Verfahrensdokumentation beschrieben, ich bin bereit, Geld für eine GDPdU-konforme Lösung auszugeben." So die Einstellung von immer mehr Unternehmen. Diese Unternehmen wollen allerdings konkret wissen, ob die Lösung, in die sie vorhaben zu investieren, von der Finanzverwaltung als GDPdU-konform anerkannt wird. SAP-Anwender etwa interessiert aktuell, ob das hinsichtlich der GDPdU-Konformität ins Gerede gekommene DART (Data Retention Tool), bedenkenlos eingesetzt werden kann.
Aus gutem Grund vergibt die Finanzverwaltung für einzelne Produkte - anders als der TÜV mit der Plakette bei Fahrzeugen - keine Positiv-Zertifikate. Das Gesamtverfahren, das auch die Nutzung von Tools einschließt, muss den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ob ein Tool im Unternehmensprozess gesetzeskonform eingesetzt wird oder nicht, liegt in der Verantwortung seines Anwenders, nicht des Herstellers. Ein Fahrzeug mit defekten Bremsen allerdings kann von keinem Fahrer unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung bewegt werden. Analog verhält es sich mit IT-Produkten. Wenn ein Produkt Merkmale aufweist, die einen GDPdU-konformen Einsatz grundsätzlich ausschließen, dann wird auch jedes Verfahren, in dem dieses Produkt eingesetzt wird, nicht GDPdU-konform sein. Weist ein Produkt solch negative Merkmale auf, dann können diese zertifiziert werden, mit dem Negativ-Zertifikat Nicht GDPdU-konform". Derartige Negativ-Zertifikate bzw. die Erklärung, dass es für ein Produkt keine Anhaltspunkte für ein Negativ-Zertifikat gibt, kann die Finanzverwaltung abgeben, ohne ihre grundsätzlich richtige Position zu Positiv-Zertifikaten aufzugeben. Denn es gilt folgende Logik: Nicht nicht-GDPdU-konform ist noch lange nicht GDPdU-konform! Eine offizielle Stellungnahme der Finanzverwaltung zu DART, sei es ein Negativ-Zertifikat oder die Erklärung, dass es keinen Grund dafür gibt, existiert nicht. Dabei würde eine offizielle Stellungnahme auf einen Schlag Klarheit für alle SAP-Anwender bringen. Denn dass tausende von SAP-Anwendern, tausende von Sage KHK-Anwendern, tausende von DATEV-Anwendern individuelle Anfragen mit jeweils identischem Inhalt an ihren Außenprüfer stellen und möglicherweise ganz unterschiedliche individuelle Antworten bekommen, das kann nicht der zielführende Weg zur Klärung von allgemeinen GDPdU-Fragen sein. Millionen deutscher Unternehmer wollen konkrete Entscheidungen treffen. Voraussetzung dafür sind konkrete Entscheidungen der Finanzverwaltung mit verbindlichen offiziellen Stellungnahmen. Ihr Gerhard Schmidt© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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