06.11.2024
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Newsletter Ausgabe 06-2003 vom 02.10.2003Inhalt:
"Ich akzeptiere die Notwendigkeit elektronischer Steuerprüfungen, ich habe meine Unternehmensprozesse streng an den Anforderungen der GoBS ausgerichtet und in einer Verfahrensdokumentation beschrieben, ich bin bereit, Geld für eine GDPdU-konforme Lösung auszugeben." So die Einstellung von immer mehr Unternehmen. Diese Unternehmen wollen allerdings konkret wissen, ob die Lösung, in die sie vorhaben zu investieren, von der Finanzverwaltung als GDPdU-konform anerkannt wird. SAP-Anwender etwa interessiert aktuell, ob das hinsichtlich der GDPdU-Konformität ins Gerede gekommene DART (Data Retention Tool), bedenkenlos eingesetzt werden kann. Aus gutem Grund vergibt die Finanzverwaltung für einzelne Produkte - anders als der TÜV mit der Plakette bei Fahrzeugen keine Positiv-Zertifikate. Das Gesamtverfahren, das auch die Nutzung von Tools einschließt, muss den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ob ein Tool im Unternehmensprozess gesetzeskonform eingesetzt wird oder nicht, liegt in der Verantwortung seines Anwenders, nicht des Herstellers. Ein Fahrzeug mit defekten Bremsen allerdings kann von keinem Fahrer unter Einhaltung der Straßenverkehrsordnung bewegt werden. Analog verhält es sich mit IT-Produkten. Wenn ein Produkt Merkmale aufweist, die einen GDPdU-konformen Einsatz grundsätzlich ausschließen, dann wird auch jedes Verfahren, in dem dieses Produkt eingesetzt wird, nicht GDPdU-konform sein. Weist ein Produkt solch negative Merkmale auf, dann können diese zertifiziert werden, mit dem Negativ-Zertifikat Nicht GDPdU-konform". Derartige Negativ-Zertifikate bzw. die Erklärung, dass es für ein Produkt keine Anhaltspunkte für ein Negativ-Zertifikat gibt, kann die Finanzverwaltung abgeben, ohne ihre grundsätzlich richtige Position zu Positiv-Zertifikaten aufzugeben. Denn es gilt folgende Logik: Nicht nicht-GDPdU-konform ist noch lange nicht GDPdU-konform! Eine offizielle Stellungnahme der Finanzverwaltung zu DART, sei es ein Negativ-Zertifikat oder die Erklärung, dass es keinen Grund dafür gibt, existiert nicht. Dabei würde eine offizielle Stellungnahme auf einen Schlag Klarheit für alle SAP-Anwender bringen. Denn dass tausende von SAP-Anwendern, tausende von Sage KHK-Anwendern, tausende von DATEV-Anwendern individuelle Anfragen mit jeweils identischem Inhalt an ihren Außenprüfer stellen und möglicherweise ganz unterschiedliche individuelle Antworten bekommen, das kann nicht der zielführende Weg zur Klärung von allgemeinen GDPdU-Fragen sein. Millionen deutscher Unternehmer wollen konkrete Entscheidungen treffen. Voraussetzung dafür sind konkrete Entscheidungen der Finanzverwaltung mit verbindlichen offiziellen Stellungnahmen. Ihr Gerhard Schmidt Kontroverse: Ist DART von SAP GDPdU-konform?Die Frage, ob DART (Data Retention Tool) von SAP GDPdU-konform ist wurde in den letzten Wochen kontrovers diskutiert. Eine fundierte klärende Aussage darüber kann nur die Finanzverwaltung machen. Doch von der Finanzverwaltung ist bislang keine offizielle Stellungnahme bekannt. Am stärksten wiegen die Argumente derjenigen, die das größte Risiko in dieser Frage tragen, der Anwender. SAP-Anwender, die ein GDPdU-Projekt mit bis zu zweistelligen Millionenbeträgen budgetieren, wollen und werden keine Lösung implementieren, die nicht GDPdU-konform ist. Das Forum dokumentiert die Argumente der "Deutsche SAP-Anwendergruppe e.V. (DSAG)", sowie die Position von SAP. Steuerberater: Bestimmung steuerrelevanter Daten ist VorbehaltsaufgabeNach Auffassung der Bundessteuerberaterkammer gehört die Qualifikation steuerlich relevanter Daten zu den Vorbehaltsaufgaben für Steuerberater. Dies geht aus der Antwort einer Anfrage des Forum Elektronische Steuerprüfung" hervor. Danach dürfen Unternehmensberater, Softwarefirmen, Systemhäuser etc. Unternehmen nicht bei der Ermittlung ihrer steuerlich relevanten Daten unterstützen. Lösungen: Artikel von Groß, Matheis und Lindgens nun im InternetDer wegen des dort vorgestellten Lösungsmodells für den (un)mittelbaren Datenzugriff viel zitierte Artikel von Groß, Matheis und Lindgens ist inzwischen im Internet frei zugänglich. Definitionen: Originär elektronisch, operatives System, ...Dr. Ulrich Kampffmeyer setzt sich im aktuellen PROJECT CONSULT Newsletter mit weiteren zentralen Begriffen der GDPdU auseinander mit dem Ziel klarer Definitionen: Originär elektronisch - operatives System - Auswertbarkeit - Nutzung aller Auswertungsmöglichkeiten vorhandener Software - Auswertung mit IDEA - Datenverarbeitungssystem im Sinne der GDPdU - Produktivsystem - Nebensystem - vorgelagertes System - universelles Auswertungsprogramm. FAQs: Aktueller Fragen- und Antworten-KatalogDie Zöller & Partner GmbH hat zusammen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Ivo Geiss im September einen aktuellen Fragen- und Antworten-Katalog veröffentlicht mit insgesamt 42 Fragen zu den Bereichen Einleitung und rechtliche Grundlagen, steuerrelevante Daten, Zugriff auf steuerrelevante Daten, Formate und sonstige technische Fragestellungen sowie Produkte und Lösungen. Literaturtipp: Speichern, Sichern, Archivieren auf BandtechnologienBandspeichermedien kommen immer dann zum Einsatz, wenn große Datenmengen zu günstigen Preisen auf möglichst raumsparende Weise gespeichert bzw. archiviert werden müssen. Die von der AWV -Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. herausgegebene Schrift beschreibt umfassend die Eigenschaften der heute verfügbaren Bandmedien. Zu jedem Medium werden Datenübertragungsraten, Kapazitäten, Beschichtungsart, Aufzeichnungsverfahren und eine Vielzahl weiterer Eigenschaften beschrieben. Zusätzlich werden typische Anwendungen dargestellt und Entscheidungshilfen für die Auswahl eines geeigneten Mediums gegeben.
Diskussion: Aktuell in den ForenWarum basiert der Beschreibungsstandard zur Datenträgerüberlassung nicht auf XBRL? Veranstaltungen: Termine im September und OktoberIm Oktober und November finden Veranstaltungen zu Themen der elektronischen Steuerprüfung statt in Berlin, Darmstadt, Düsseldorf, Frankfurt und München. Veranstalter sind Messe München, PROJECT CONSULT, Ueberreuter Managerakademie, VOI. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGeschenkidee„Tax Quiz“ – Lernkartenspiel zu den GoBD (Andrea Köchling) Aus dem BMFErgebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2023 Aus dem BMFVerfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2023 Aus dem BMF(IT-)ManagementRechtsprechungKeine ernstlichen Zweifel an der Richtsatzsammlung Elektronische RechnungenUmsetzungsstand der Einführung der E-Rechnung in Deutschland LiteraturVerfahrensdokumentation nach GoBD (Michael Bissinger, Elisa Lutz) Aus dem BMFRichtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 veröffentlicht Partner-PortalVeranstalter |
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