22.12.2020
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Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gewähren Aufschub bei Umstellung von RegistrierkassenBMF verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung10.07.2020 Die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben am 10. Juli gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Die Länder schufen eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern.Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen), Albert Füracker (Bayern), Michael Boddenberg (Hessen), Reinhold Hilbers (Niedersachsen) und Andreas Dressel (Hamburg) geeinigt.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. „Wir bieten unserer Wirtschaft, der wir in den vergangenen Monaten bereits mit unserem nordrhein-westfälischen Rettungsschirm und zahlreichen Steuererleichterungen geholfen haben, somit weitere Entlastungen, welche die Sonderbelastungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigen“, betont Lienenkämper, „damit schaffen wir Sicherheit für die Betriebe in unserem Land.“ (Presseinformation der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2020) © Copyright Compario 2020, Autorenrechte bei den Autoren |
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