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Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen

BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022 - IV B 6 - S 1315/19/10031 :005 -

15.06.2022

Die Finanzverwaltung hat sich zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen geäußert. Bereits mit BMF-Schreiben vom 1.2.2017 wurden zahlreiche Fragen zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen beantwortet. Dieses Schreiben wird nun geändert. Hintergrund ist der von der OECD zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sowie sonstiger Formen mangelnder Steuerdisziplin entwickelte Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten.

Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sowie sonstiger Formen mangelnder Steuerdisziplin entwickelte die OECD den Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS - Common Reporting Standard, kurz Standard). Am 29. Oktober 2014 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland neben zahlreichen anderen Ländern (Liste der Unterzeichnerstaaten ) zur Umsetzung eines solchen Austausches von Informationen. Der Standard verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen, welches für Steuerpflichtige aus am Informationsaustausch teilnehmenden Ländern und Gebieten verwaltet wird, an die deutsche Steuerverwaltung. Diese Informationen werden zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Durch Abschluss des sogenannten FATCA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika am 31. Mai 2013 wurde ebenfalls eine Regelung zum automatischen Austausch steuerlich relevanter, von Finanzinstituten erhobener Daten geschaffen, die für die Erhöhung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten sorgt.

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02.10.2024

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